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Geoblocking: Ein Viertel der Internetnutzer kann Videos nicht abspielen

01.07.2016 Jeder vierte Internetnutzer in Deutschland ist schon einmal über Bewegtbildinhalte gestolpert, die er aufgrund von Geoblocking nicht ansehen konnte. Aber nur eine sehr kleine Minderheit versucht die Sperre zu umgehen - was meist leicht möglich ist.

 (Bild: Youtube)
Bild: Youtube
Diesen Satz sehen Internetnutzer häufig: "Dieses Video ist in Ihrer Region leider nicht verfügbar." Fast ein Viertel (23 Prozent) der Internetnutzer wollte sich schon mal ein Video im Netz anschauen, das aufgrund von Geoblocking gesperrt war. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverband Bitkom   ergeben. Als Geoblocking bezeichnet man das Sperren von Internetinhalten in bestimmten Regionen oder Ländern.

Bei zwei Drittel (66 Prozent) der Betroffenen sind Spielfilme blockiert worden und bei fast der Hälfte (47 Prozent) Musikvideos. Zehn Prozent versuchten, Unterhaltungssendungen zu schauen, acht Prozent Sport und sieben Prozent Serien. "Das Urheberrecht unterscheidet sich innerhalb der Europäischen Union von Land zu Land. Verwertungsrechte der Urheber werden in vielen Bereichen für jedes Land einzeln ausgehandelt und vermarktet", sagt Markus Scheufele , Bitkom-Urheberrechtsexperte. "Ein und derselbe Inhalt kann in unterschiedlichen Ländern auf verschiedenen Plattformen zu unterschiedlichen Konditionen auf den Markt gebracht werden - oder eben überhaupt nicht." Verfügt ein Anbieter für bestimmte Länder über keine Online-Lizenz, setze er Geoblocking ein, um die Nutzung der Inhalte zu verhindern.

Nach eigenen Angaben hat nur eine kleine Minderheit von sechs Prozent der Internetnutzer versucht, die regionale Sperre zu umgehen - meist, weil entsprechende Inhalte in Deutschland überhaupt nicht angeboten wurden. Kleine Programme, sogenannte VPN-Tunnel oder Proxyserver, ermöglichen es auf einfache Weise, die Sperren zu umgehen. Auf diese Weise wird die Verbindung zwischen Anbieter und Nutzer über einen Server im Ausland umgeleitet. Somit wird dem Anbieter vorgetäuscht, dass sich der Nutzer an einem anderem Standort befindet, zum Beispiel in den USA. Allerdings ist umstritten, ob dieses Vorgehen legal ist.
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