Guided Selling x Personalization - based on AI: die perfekte Customer Journey Jetzt zum Vortrag anmelden
Dieser Vortrag verrät, wie selbstlernende Algorithmen das digitale Einkaufserlebnis beeinflussen und wie Personalisierung und Guided Selling eine innovative und effektive Customer Journey ermöglichen.
Jetzt zum Vortrag anmelden
Holen Sie sich Ihr 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Abonnieren Sie den den 'iBusiness Daily Newsletter' und bekommen Sie zweimal wöchentlich das umfassende 'iBusiness Executive Briefing' kostenlos zugemailt: .
iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
EU und Cloud Act

Cloud Act: Microsoft will Cloud wieder DSGVO-kompatibel machen

07.05.2021 In Zukunft will Microsoft mittels einer sogenannten "Datengrenze" sicherstellen, dass Daten aus seinen Cloud-Diensten die EU nicht verlassen können. Ob dieses Konzept gelingen kann, bleibt zunächst ungewiss.

 (Bild: Jan Alexander / Pixabay)
Bild: Jan Alexander / Pixabay
Microsoft zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser will mit einer weitreichenden Produktoffensive auf europäische Datenschutzbedenken reagieren und diesen genügen. Mit einer "Datengrenze" sollen Unternehmenskunden sowie Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor in Zukunft festlegen können, dass Daten der Microsoft Cloud (Azure, Microsoft 365, Dynamics 365) ausschließlich in der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet werden. Nach Angaben des Unternehmens sei sichergestellt, dass die Daten zu keinem Zeitpunkt die EU-Grenzen verlassen können.

Letzteres ist wichtig, weil die USA im sogenannten Cloud-Act alle Unternehmen dazu verpflichten, auf Anfrage von US-Behörden Daten auszuliefern, auf die sie Zugriff haben. Nach der Auslegung des Gesetztes spielt es dabei keine Rolle, wo die Daten gespeichert sind. Entscheidend ist allein, ob ein US-Unternehmen Zugriff hat. Die weitere Ausgestaltung des Clous-Act widerspricht den EU-Datenschutz-Ansprüchen jedoch so fundamental, dass nach Meinung vieler Juristen eine Datenüberlassung nur nach ausführlicher Aufklärung und Einwilligung der Betroffenen DSGVO-konform möglich ist.

Unklar bleibt jedoch auch nach Microsofts Ankündigung, wie sich das Unternehmen aus dem Dilemma befreien will. Möglich wäre dies nach Ansicht von Experten nur, wenn Microsoft tatsächlich technisch keinen Zugriff auf die Informationen hätte, etwa weil diese stark verschlüsselt wären. Das ist jedoch fraglich, ob dies nach US-Recht überhaupt zulässig ist. Datenschützer sind daher skeptisch. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink ‘Stefan Brink’ in Expertenprofilen nachschlagen hält die Datentransferproblematik nach einer Anfrage zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser weiter für ungelöst. Nach US-Recht haben Behörden auf sämtliche Daten Zugriff, auf denen auch ein US-Unternehmen Zugriff hat. Microsoft müsste also eigentlich eine rechtlich völlig unabhängige EU-Tochter gründen.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Experten-Profile Genannte Personen: