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Urteil: Gebrauchtverkauf von EBooks ohne Zustimmung nicht möglich

22.04.2013 Der sogenannte Gebrauchtverkauf von EBooks und anderen digitalen Dateien ohne Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht im Sinne des Urheberrechts. So die Entscheidung   des Landgerichts Bielefeld (Az. 4 O 191/11).

In dem Bielefelder Verfahren hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetportals geklagt, die Erwerb und Nutzung von EBooks und Hörbüchern betreffen. Darin wird den Kunden unter anderem untersagt, die von ihnen heruntergeladenen Inhalte weiterzuverkaufen. Das Landgericht Bielefeld hat die Gültigkeit dieser Bedingungen nach eingehender Prüfung bestätigt und die Klage abgewiesen.

Die Entscheidung bestätigt die herrschende juristische Auslegung des europäischen und deutschen Rechts, dass Urheberrechte an digitalen Werken anders als solche an physischen Werkstücken nicht der sogenannten Erschöpfung unterliegen.

"Bei digitalen Dateien gibt es keinen Qualitätsverlust durch Benutzung. Deshalb bräche der Primärmarkt für digitale Kreativgüter zusammen, wenn Verbraucher E-Books und andere digitale Inhalte einfach ,gebraucht' weiterverkaufen dürften", sagt Christian Sprang, Justiziar beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels  , der die Entscheidung ausdrücklich begrüßt.
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