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Gesetzesänderung: Carsharing-Anbieter sollen Privilegien erhalten

22.12.2016 Bereits im kommenden Jahr könnte ein Gesetz in Kraft treten, das Carsharing-Anbietern Extra-Parkplätze und Erleichterungen im fließenden Verkehr beschert.

 (Bild: Drivenow)
Bild: Drivenow
Nutzer von Carsharing könnten in Ballungsräumen schon bald eigens gekennzeichnete Parkplätze kostenlos nutzen und im Stau auf Busspuren ausweichen. Ein entsprechendes Gesetz sei in Vorbereitung und könne schon im kommenden Jahr in Kraft treten, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Mit dem Carsharing-Gesetz solle eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage geteilte Autos besonders gekennzeichnet und danach bevorzugt behandelt werden können, heißt es in dem Bericht. Wie das im Einzelnen aussieht, müsse die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde entscheiden.

Carsharing wird in Deutschland immer beliebter. Vor zehn Jahren lag die Zahl der angemeldeten Nutzer bei rund 200.000. Inzwischen sind es 1,2 Millionen, die sich 16.000 Autos von 150 Anbietern teilen. Auch wenn die Zahl der aktiven Nutzer geringer ausfallen dürfte, ist die Entlastung in den Ballungsräumen beträchtlich. Rund 300.000 Autos werden eingespart, wenn die Zahlen des Bundesverbands Carsharing e.V. zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser stimmen, nach denen ein geteiltes Auto 20 Privat-PKWs ersetzt.

Die Entlastung wirkt sich allerdings nur auf den ruhenden Verkehr aus. Die tatsächliche Verkehrsbelastung in den Städten sinkt durch Carsharing nicht, da geteilte Autos entsprechend ihres Nutzungschlüssel stärker ausgelastet sind und häufiger bewegt werden. Die Automobilindustrie geht im Gegenteil sogar davon aus, dass sich durch Carsharing die Zahl der Fahrten und der Autoabsatz steigern lässt, da gerade in Großstädten Fahrten durch One-Way-Nutzung und bessere Parkmöglichkeiten wieder an Attraktivität gewinnen.
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