Unsichtbare Marktpotenziale mit Kaufkraftdaten erschließen Jetzt zum Webinar anmelden
Eigene Daten zeigen oft nur einen Teil des Bildes. Erfahren Sie, wie Kaufkraft-, Markt- und Regionaldaten zusätzliche Perspektiven auf Kunden, Regionen und Standorte eröffnen. Anhand konkreter Praxisbeispiele lernen Sie, wie sich bislang verborgene Marktpotenziale erkennen und gezielter nutzen lassen.
Jetzt zum Webinar anmelden
Expert-Talk: GEO-PR: "Es geht um Relevanz in KI-Systemen" Video-Podcast ansehen
Wer in ChatGPT, Gemini oder Perplexity sichtbar sein will, darf sich nicht auf die eigene Website verlassen. Denn KI-Systeme prüfen, was andere über eine Marke sagen - auf Fachportalen, Bewertungsplattformen, Vergleichsseiten, Reddit oder YouTube. Hier setzt GEO-PR an. Video-Podcast ansehen

November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk

35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.

Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.

Alle Inhalte im November kostenlos
Heute frei lesen. Morgen nichts verpassen.

Registrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.

Das Newsletter-Abo erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Registrierung.

Like-Button

EuGH-Entscheidung: Webseitenbetreiber mitverantwortlich für Like-Buttons

30.07.2019 Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sind, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben und dadurch unmittelbar personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern an Facebook weitergeleitet werden.

 (Bild: Graphics SC/Pixabay)
Bild: Graphics SC/Pixabay
"Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf - vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage", kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Nicht nur wer den Like-Button eingebunden hat, muss jetzt handeln. Das Urteil wird sich auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken", so Rohleder. Webseitenbetreiber müssten nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten könnten sie in Haftungsfallen laufen. Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, dürfe zumindest bezweifelt werden. Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und würden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen.

Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil   der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark, so der Bitkom. Gleichzeitig werde sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz seien. Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten seien Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können.

Dagegen wertet der ECommerce-Verband bevh   die Entscheidung für Betreiber von Online-Shops als "eine positive Nachricht". Keine Haftung für Vergehen durch Dritte im Datenschutzrecht: Das ist die Botschaft, die heute aus Straßburg gesendet wird. Zwar bestätige der Europäische Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil in der Rechtssache Fashion ID sein weites Verständnis der sogenannten Gemeinsamen Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht. Mit seiner Entscheidung unternimmt der EuGH jedoch zugleich eine "wohldosierte Korrektur der eigenen Rechtsprechung und präzisiert die Verantwortlichkeiten bei Datenverarbeitungen im Internet in einer praxisgerechten Art und Weise", argumentiert der bevh.

War eine Haftung von Shopbetreibern für Verfehlungen von Facebook auf Grundlage der sogenannten Fanpage-Entscheidung faktisch noch unbegrenzt, werde auf Grundlage der Entscheidung eine mögliche Haftung auf den tatsächlichen Beitrag des Shopbetreibers an der gemeinsam mit Facebook vorgenommenen Datenverarbeitung reduziert, stellt Sebastian Schulz, Leiter Datenschutz des bevh, heraus. "Diese Präzisierung ist praxisgerecht und war nach den weitreichenden EuGH-Entscheidungen zu Fanpages und Jehovas Zeugen überfällig. Mit seiner Feststellung, dass sich die Rechtfertigung der Datenverarbeitung nur auf den Teil der Verarbeitung erstrecken muss, der durch den Shopbetreiber auch beeinflussbar ist, bestätigt das oberste Europäische Gericht zudem, dass die im Zusammenhang mit der Einbindung des Facebook 'Like-Buttons' erforderliche Einwilligung der Websitebesucher rechtswirksam eingeholt werden kann."

Die Rechtsfragen rund um die Gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung   seien jedoch auch mit diesem Urteil des EuGH nicht vollumfänglich beantwortet. Was etwa "das Wesentliche der Vereinbarung" sei, das den betroffenen Personen zur Verfügung gestellt werden soll, sei in der Praxis nach wie vor hoch umstritten. Die für das Jahr 2020 vorgesehene Evaluation der DSGVO biete eine gute Gelegenheit, um auch in diesem Punkt die handwerklichen Schwächen der DSGVO zu korrigieren.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: