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Internet-Wetten: Bwin verliert beim Europäischen Gerichtshof
09.09.2009 Der Europäische Gerichtshof hat dem Internet-Sportwetten-Anbieter Bwin eine Niederlage beigebracht: Nach dem Urteil aus Luxemburg ist der Bestand des staatlichen Glücksspiel-Monopols zumindest in Portugal rechtens. Über die Auswirkungen der Entscheidung gehen die Meinungen auseinander.
Ein Verbot für andere Anbieter beschränke zwar den in der EU geltenden freien Dienstleistungsverkehr, könne aber "aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein", urteilten die Richter. Kriminalitätsbekämpfung könne ein solcher Grund sein. Angesichts der Beträge, die mit Glücksspielen eingenommen werden, und angesichts der möglichen Gewinne, gebe es bei den Spielen "eine erhöhte Gefahr von Betrug und anderen Straftaten", stellten die Richter des EuGH fest (Rechtssache C-42/07 ). Das portugiesische Monopol könne geeignet sein, "den Betrieb dieser Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken" und die Verbraucher vor Betrug zu schützen.
Der europäische Verband der staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßte das Urteil naturgemäß: "Das ist ein großer Sieg für staatliche Lotterien." Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien - BITKOM hat sich in einer ersten Stellungnahme dagegen enttäuscht geäußert: "Gerade im Web ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar", so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder . Er spricht von einer Einzelfallentscheidung.
Wegen des umstrittenen deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt interessanterweise die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Im kommenden Jahr nimmt der Europäische Gerichtshof explizit Stellung zum deutschen Staatsmonopol. So lange sollten die in der Sache zuständigen Bundesländer laut BITKOM nicht mit einer Reform warten. "Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder endlich vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen", so Rohleder.
