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Spiel-Sites: Jetzt droht bundesweites Werbeverbot
01.09.2008 Bayern schlägt zu und geht mit einem Online-Werbeverbot gegen private Glücksspiel-Anbieter vor. Seit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag droht ein bundesweites Verbot von Online-Werbung. Doch es trifft nicht nur Poker- und Wettsites sowie General-Interst-Sites, die mit deren Werbeeinnahmen kalkulieren, auch einige Social-Shopping-Konzepte könnten betroffen sein. Gegenstrategien scheinen die Betroffenen nicht zu haben.
Nach Auffassung der Länder ist seit Januar mit Start des Glücksspielstaatsvertrags die Werbung für Sportwetten verboten. In Bayern hat die Staatsregierung die Anweisung herausgegeben, gegen Banden- oder Web-Werbung nichtstaatlicher Glücksspielanbieter einzuschreiten. Die Aufsichtsbehörde in Ansbach hatte im Juni das Deutsche Sport Fernsehen , den Kicker , Sport1 und ProSieben zu Stellungnahmen über ihre Werbepartner aufgefordert, bestätigten die Betroffenen gegenüber iBusiness.
Gegenüber iBusiness erklärte Ruth Kronau-Neef , Sprecherin der Regierung von Mittelfranken, dass Bayern auf der Basis des Staatsvertrags das bestehende Verbot der "Glücksspielwerbung im Internet mittels Untersagungsbescheiden durchsetzen" will.
Eine Nachfrage von iBusiness bei den großen Online-Vermarktern offenbart eine erschreckende Unwissenheit. Im Wesentlichen gab es durchweg zwei Antworten: Es handele sich um ein laufendes Verfahren, das nicht kommentiert werde oder die Vermarkter verweisen auf ihren Status als Dienstleister und auf die Zuständigkeit der Webseitenbetreiber. "Der Quality Channel ist Dienstleister für die Angebote. Daher ist für uns wesentlich, wie unsere Partner auf die jeweiligen Entscheidungen der Landesbehörden und gegebenenfalls Urteile bayerischer Gerichte reagieren", teilte beispielsweise der Online-Vermarkter Quality Channel aus der Spiegel-Gruppe iBusiness mit.
Doch schlimmstenfalls ist das nur die Spitze des Eisberges. Denn bisher ist unklar, ob diverse Social-Shopping-Konzepte, wie beispielsweise das von Luupo , auch unter das Glücksspiel fallen. Denn bei Luupo kann jeder Nutzer, der einen 'Luupo' setzt, aber den Artikel nicht kauft, mit seinem Einsatz den Preis eines Artikels um 0,40 € senken. Sinkt der Preis auf Null hat der letzte Bieter ihn sogar gewonnen. Im Idealfall kann also eine Digitalkamera nur 0,40 Euro kosten.
Bei Lupoo sehen sich die Beteiligten allerdings auf der sicheren Seite. "Das Lupoo-Prinzip ist ein Gewinnspiel und kein Glücksspiel", erklärt Unternehmenssprecher Jörn Kunst im Gespräch mit iBusiness. Entscheidend sei unter anderem, die Höhe des Einsatzes, den ein Nutzer zur Teilnahme erbringen muss. "Mit 0,40 Euro liegen wir da weit unter der Glücksspiel-Grenze", so Kunst weiter.
Dabei ist der Werbemarkt mit privaten Glücksspielangeboten durchaus lukrativ. Rund 2,2 Millionen Deutsche nehmen an Wetten oder Glücksspielen im Internet teil. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Forsa unter mehr als 1.000 Deutschen im Auftrag des IT-Verbands BITKOM . Im Jahr 2006 wurden nach Erhebungen des BITKOM alleine mit Online-Wetten rund 1,7 Milliarden Euro umgesetzt. Hinzu kamen noch einmal 584 Millionen Euro, die mit Internet-Lotterien umgesetzt worden sind. Im Gespräch mit iBusiness schätzt Verbandssprecher Christian Spahr , "dass die Umsätze mit Online-Wetten und Glücksspiel heute bei weit mehr als zwei Milliarden Euro liegen. Da sind die Umsätze aus Online-Glücksspielen wie Poker, Blackjack oder Roulette noch nicht einmal mit eingerechnet."
Somit ist es verständlich, dass sich die von dem bayerischen Werbeverbot betroffenen Webseitenbetreiber juristisch wehren. Nach Auskunft der Regierung in Mittelfranken haben die vier betroffenen Webseitenbetreiber bei den zuständigen Verwaltungsgerichten Klage gegen das Werbeverbot erhoben und bisher in einem Fall Recht bekommen.
