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"Katastrophale Zustände" im E-Commerce beim Gefahrgut-Versand

24.09.2012 Testkäufe enthüllen: Viele Online-Versandhändler verschicken gefährliche Güter in unzureichend oder gar nicht gekennzeichneten Verpackungen. Die meisten Shopbetreiber kennen die Gefahrgutvorschriften nicht, selbst wenn sie gefährliche Produkte im Angebot haben - und gefährden dadurch Menschen und Umwelt.

Gaskartuschen, Parfumflaschen, Spraydosen, Lacke oder Lithiumionenbatterien kann heute jedermann per Mausklick im Internet bestellen und sich bequem per Post oder Paketdienst liefern lassen. Gleiches gilt für Nitroverdünnung, Pflanzenschutzmittel, Bioethanol, Batteriesäure und Rauchpatronen. Nur wenigen dürfte dabei allerdings bewusst sein, dass diese Waren gefährliche Güter sind, die für den Transport gemäß den Gefahrgutvorschriften verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Ähnlich scheint es vielen Onlinehändlern zu gehen, die solche Waren in ihren Onlinekatalogen anbieten. Die Redaktion der Fachzeitschrift Gefahr/gut Relation Browser hatte im Juli 2012 im Rahmen eines anonymen Kaufs bei 25 Internetanbietern diese Produkte bestellt, um zu testen, wie genau die Onlinehändler ihre Pflichten als Versender von Gefahrgut nehmen.

Das Ergebnis zeugt von erschreckender Unkenntnis, auch wenn der Versand gefährlicher Güter sicherlich nicht zum Kerngeschäft der ausgewählten Händler gehört: Lediglich vier der 25 Warensendungen waren korrekt verpackt und gekennzeichnet. Bei über 80 Prozent der Versandstücke fehlten die vorgeschriebenen Kennzeichen, die richtige Umverpackung oder Ausrichtungspfeile. Damit ist eine Gefährdung von Mensch und Umwelt vorprogrammiert, denn wenn der Beförderer nicht Bescheid weiß, kann er die gefährlichen Sendungen auch nicht richtig handhaben.

Konfrontiert mit ihren Fehlern, zeigten die meisten Händler wenig Einsicht. Mit Antworten wie "eine Auszeichnung als Gefahrgut ist aufgrund der geringen Menge nicht notwendig", "das versenden wir schon immer so" oder "am besten schicken Sie alles ungekennzeichnet wieder zurück" versuchten die Verantwortlichen, sich aus der Pflicht zu stehlen. "Der nicht auf Gefahrgüter spezialisierte Versandhandel verfügt offenbar kaum über Kenntnisse in Sachen Gefahrgut, vertritt diesen Mangel aber in klaren Sätzen", fasst Redakteurin Daniela Schulte-Brader ‘Daniela Schulte-Brader’ in Expertenprofilen nachschlagen zusammen.
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