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 (Bild: Michele Ursino/Flickr)
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Bild: Michele Ursino/Flickr unter Creative Commons Lizenz by-sa

Rabattaktion unzulässig: Mytaxi unterliegt vor Gericht

17.06.2015 Eine Rabattaktion von Mytaxi   während des Bahnstreiks war rechtswidrig, urteilte jetzt das Stuttgarter Landgericht. Der Taxivermittler hatte mit Rabatten bis zu 50 Prozent geworben, ein Verstoß gegen die von den Behörden festgelegte Gebührenordnung urteilten die Richter (Az.: 44 O 23/15 KfH), berichtet die Computerwoche  . Bedeutet: Die Beförderungspreise dürften für Rabattaktionen weder über- noch unterschritten werden. Mytaxi will Schritte gegen das Urteil prüfen.
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