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Leistungsschutzrecht trifft die deutsche Internetwirtschaft und die Gründer

30.01.2013 Das geplante Leistungsschutzrecht, das heute im Rechtsausschuss des Bundestages ohne einen Google-Vertreter beraten wird, schädigt die hiesige Internetwirtschaft, warnt der Verband der Internetwirtschaft Eco. Damit treffe es einen gerade in Krisenzeiten relevanten Wachstumsmotor: Auf viele Unternehmen kämen wirtschaftliche Schäden in unbekannter Höhe zu, so der Verband. Grund sei der unklar formulierte Gesetzestext, der weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung noch den Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig beschreibt.

Der Verband fürchtet, dass viele deutsche Internetunternehmen ihre Services einstellen oder einschränken müssen. Zum einen werden viele Angebote unrentabel, etwa wenn Portalbetreiber nun zusätzlich zu den Lizenzen für Suchmaschinentechnik auch noch Lizenzen für die Suchergebnisse in bisher unbekannter Höhe zahlen sollen. Zum anderen drohen jahrelange Gerichtsverfahren, um zu klären, wer überhaupt zahlungspflichtig ist.

Auch die Anbietervereinigung Adiz.org   spricht sich gegen das geplante Gesetz aus, da dieses massive rechtliche Unsicherheiten schaffen sowie Wachstum und Neugründungen innerhalb der Internet- und Medienbranche verhindern würde, so die Befürchtung. Besonders groß sei die Verunsicherung bei Gründern und Startups.

Jeder Gründer sei betroffen, der Snippets in seiner Software, App oder im Netz zugänglich macht, die einmal auf einem Nachrichtenangebot waren, so die Stellungnahme von Adiz. Das treffe vor allem Nachrichten-Aggregatoren, kann aber auch Blogger oder sogar Nutzer von sozialen Netzwerken treffen, die gewerblich handeln und lediglich auf einen spannenden Artikel verweisen.

Auch der Internetkonzern Yahoo   positioniert sich klar gegen das heute im Ausschuss debattierte Gesetz: Heiko Genzlinger, Geschäftsführer Yahoo! Deutschland und Vice President Sales dazu: "Als Anbieter von Inhalten fühlen wir uns einem hochwertigen und marktgerecht honorierten Journalismus ebenso verpflichtet wie dem fairen Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt. Deshalb richten wir uns ausdrücklich gegen den aktuellen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht. Denn dieses Gesetz schadet dem Markt mehr als es nutzt."
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