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E-Health: Krankenkassen übernehmen Videosprechstunden

16.01.2017 Um Untersuchungsergebnisse zu besprechen oder zur Nachsorge und Kontrolle, können Patienten in Zukunft den Arzt per Videochat zu Rate ziehen: Ab dem 1. Juli 2017 wird die Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung. Das heißt: Die Krankenkassen bezahlen.

 (Bild: FotoArt-Treu/Pixabay)
Bild: FotoArt-Treu/Pixabay
Ob ein Arzt Videochat anbietet, entscheidet er dennoch selbst. Von einem flächendeckenden Angebot dürfte also erst einmal nicht die Rede sein. Darüber hinaus besagt das E-Health-Gesetz  , das den Videochat auf den Weg bringt, dass vor der Videosprechstunde ein persönlicher Arztkontakt Pflicht ist. Denn die Videosprechstunde darf eine Behandlung nicht ersetzen, sondern könne diese lediglich ergänzen. Auch dürfen Ärzte Rezepte weiterhin aber nur ausstellen, wenn der Kranke persönlich erscheint.
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