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Urteil Marketing-Automation: Wenn ein Onlineshop einen Generator für 24 Euro verkaufen muss

15.07.2016 Marketingautomation kann im E-Commerce seine Tücken haben. Wenn das PIM nämlich einen Preis von 7,99 Euro für das aktuelle Iphone ausgibt und das EMail-Marketingprogramm dann den Bestellern eine Auftragsbestätigung schickt. Ein Urteil des OLG Düsseldorf hat jetzt einem Shopbetreiber gezeigt, wo ein enormer Fallstrick liegt.

 (Bild: Pixabay / Public Domain)
Bild: Pixabay / Public Domain
"Eine mit "Auftragsbestätigung" überschriebene automatische E-Mail, die eine Wissenserklärung nach § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB beinhaltet, ist regelmäßig zugleich als eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung auszulegen", schrieb das OLG Düsseldorf in seiner Urteilsbegründung (Aktenzeichen I-16 U 72/15  ).

Ein Käufer hatte aufgrund einer falschen Preisauszeichnung in einem Onlineshop zehn Generatoren zum Gesamtpreis von 285 Euro bestellt. Zu diesem Preis wollte der Shopbetreiber aber nachvollziehbarerweise nicht liefern - schließlich kostet jeder Generator 2.642 Euro. Muss er aber, urteilte das OLG jetzt in der zweiten Instanz. Denn das Mailsystem hatte automatisch eine mit "Auftragsbestätigung" überschriebene Bestätigungsmail mit den (falschen) Preisen versandt.

"Das bloße Erkennen der fehlerhaften Preisangabe allein reicht zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs hingegen nicht aus." heißt es zur Begründung
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