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BGH-Urteil: Online-Plattformen können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften
07.06.2022 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Internet-Plattformen unter bestimmten Umständen für von Dritten hochgeladene, urheberrechtsverletzende Inhalte haftbar gemacht und auf Schadensersatz verklagt werden können.
Der Rechtsanwalt erklärt weiter, dass Plattform-Betreiber, die vom Rechtsinhaber darauf hingewiesen, dass ein rechtswidriger Inhalt auf seiner Plattform hochgeladen wurde, müssen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Inhalt zu sperren. Darüber hinaus dürfen Betreiber mit ihrer Plattform auch kein Geschäftsmodell unterhalten, das Nutzer ihrer Plattform dazu animiert, rechtswidrige Inhalte auf der Plattform zu verbreiten.
Zu den Haftungsfolgen für Plattformen fasst Gerecke zusammen: "Verletzen Plattformen die vorgenannten Pflichten, haften sie als Täter, nicht nur als Störer. Sie haften damit insbesondere auf Schadensersatz gegenüber den Rechteinhabern."