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BGH-Urteil: Online-Plattformen können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften

07.06.2022 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Internet-Plattformen unter bestimmten Umständen für von Dritten hochgeladene, urheberrechtsverletzende Inhalte haftbar gemacht und auf Schadensersatz verklagt werden können.

 (Bild: Gerd Altmann auf Pixabay)
Bild: Gerd Altmann auf Pixabay
Dr. Martin Gerecke ‘Dr. Martin Gerecke’ in Expertenprofilen nachschlagen , Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , kommentiert das Urteil: "Der BGH revidiert zum Teil seine bisherige Rechtsprechung und stellt klar: Content-Plattformen wie YouTube müssen proaktiv geeignete technische Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen auf ihrer Plattform glaubwürdig und wirksam zu bekämpfen. Lediglich reaktive Maßnahmen genügen nicht."

Der Rechtsanwalt erklärt weiter, dass Plattform-Betreiber, die vom Rechtsinhaber darauf hingewiesen, dass ein rechtswidriger Inhalt auf seiner Plattform hochgeladen wurde, müssen unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Inhalt zu sperren. Darüber hinaus dürfen Betreiber mit ihrer Plattform auch kein Geschäftsmodell unterhalten, das Nutzer ihrer Plattform dazu animiert, rechtswidrige Inhalte auf der Plattform zu verbreiten.

Zu den Haftungsfolgen für Plattformen fasst Gerecke zusammen: "Verletzen Plattformen die vorgenannten Pflichten, haften sie als Täter, nicht nur als Störer. Sie haften damit insbesondere auf Schadensersatz gegenüber den Rechteinhabern."
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