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Amazon wegen Verbraucher-Irreführung verurteilt
04.04.2023 Marktplätze haften für falsche Angebote: Das Landgericht München hat es Amazon untersagt, zusammen mit dem Verkauf von Mobiltelefonen auf dem Amazon-Marktplatz Geräteversicherungen anzubieten, bei welchen ein Versicherungsschutz für Mobilfunkgeräte nicht vorgesehen ist.




Da erst nach dem Anklicken mehrerer Links im "Kleingedruckten" zu erkennen war, dass der Versicherungsschutz keine Mobilfunkgeräte umfasste, war das Angebot - so das Gericht - irreführend. Das Spannende sei die Verantwortung des Marktplatzes für die fehlerhafte Produktkombination des Verkäufers, so VSB-Syndikusrechtsanwalt Jochen Weisser
