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Xing: der schmale Grat zwischen Kontaktaufnahme und Spam

19.03.2013 Einem freiberuflichen Filmemacher ist eine Kontaktaufnahme über Xing zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser teuer zu stehen gekommen. Wie der Versicherungsmakler Exali zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser berichtet, hat er ein anderes Xing-Mitglied angeschrieben, um diesem einen Imagefilm für die Unternehmenswebsite anzubieten. Der Angeschriebene schaltete seinen Anwalt ein und schickte dem Filmemacher eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung und der Forderung, die Kosten dafür zu übernehmen.

Der Gegenstandswert habe 7.500 Euro betragen, die fällige Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung 5.100 Euro. Laut Exali-Gründer Ralph Günther‘Ralph Günther’ in Expertenprofilen nachschlagen stand der Angeschriebene jedoch auf der sicheren Seite. Denn laut Xing-AGB gelte eine werbliche Mail an ein Xing-Mitglied, mit dem der Absender nicht direkt vernetzt ist, als direkte Werbung ohne Einwilligung - und damit als Spam.

Ralph Günter empfiehlt Freiberuflern für solche Fälle eine bedarfsgerechte Berufshaftpflichtversicherung, die einen passiven Rechtsschutz beinhaltet. Diese übernehme die Schadenzahlung und wehre unbegründete oder überhöhte Ansprüche von Dritten auf ihre Kosten ab, inklusive der Kosten für Anwälte, Gutachter, Sachverständige, Zeugen und Gerichte sowie Reisekosten. Ralph Günter: "Dies brachte auch im Fall des freiberuflichen Filmemachers Erfolg: In der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Anwalt der Gegenseite konnten die Schadenspezialisten des Versicherers die ursprünglich geforderten Abmahnkosten deutlich nach unten verhandeln."
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