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 (Bild: Deutsche Telekom)
Bild: Deutsche Telekom

Private Internetnutzung im Job: Arbeitgeber darf nicht einfach überwachen

06.09.2017 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte   hat einem Rumänen Recht gegeben, der gegen seine Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz geklagt hatte. Arbeitgeber müssen demnach Mitarbeiter nicht nur auf die Überwachung explizit hinweisen, sondern auch möglichst moderate Überwachungsmaßnahmen treffen (im vorliegenden Fall war das komplette Surfverhalten protokolliert worden) und auch die Kündigung als direkte Reaktion sei in ihrer Angemessenheit abzuwägen, berichtet die Tagesschau  .
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