Webinar: Produkte da, aber im E-Commerce unsichtbar? Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Wenn die Shop-Suche Treffer verpasst und Marktplätze Produkte nicht optimal ausspielen, stecken oft uneinheitliche Merkmale, Kategorien und Produktdaten dahinter. Im Webinar sehen Sie, wie KI und SAP-Integration Daten besser nutzbar machen und manuellen Pflegeaufwand reduzieren.
Jetzt anmelden und Suchergebnisse optimieren
Studie: Operative Herausforderungen für Agenturen Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"
Unsere exklusive Erhebung zeigt: Steigender Effizienzdruck, unsichere Datenlagen und der Einfluss von KI zwingen Agenturen dazu, operativen Strukturen und Geschäftsmodell grundlegend neu auszurichten.
Zur Studie "Digitalagenturen im Umbruch"

Wie man Online-Bestellabbrecher zurückgewinnen kann

10.06.2011 Noch ist das Verhältnis zwischen den Besuchern eines Online-Shops und den tatsächlich erfolgten Online-Käufen für die Shopbetreiber enttäuschend. Denn das Risiko, dass der Kunde doch noch den bereits eingeleiteten Bestellvorgang abbricht, ist hoch. Um den Kunden zum Kaufabschluss anzuregen, soll die Enfinity Suite    von Intershop    zum Einsatz kommen, so die Mitteilung des Anbieters für E-Commerce-Lösungen. Sie erlaubt es Shop-Managern, registrierten Nutzern bei einem Bestellabbruch über die E-Commerce-Plattform eine E-Mail zu senden. Dadurch erfahren Shop-Besucher nicht nur ihre Wertschätzung als Kunden, teilt Intershop mit. Ein in der E-Mail enthaltener Gutschein motiviert sie zusätzlich, ihre Online-Bestellung doch noch abzuschicken.

Neuer Kommentar  Kommentare:
kein Bild hochgeladen

Zu: Wie man Online-Bestellabbrecher zurückgewinnen kann

Ob das rechtlich einwandfrei ist? Im B2C-Bereich habe ich da erhebliche Zweifel. Dass sich der Kunde bereits registriert hat, bedeutet ja nicht, dass er auch damit einverstanden ist, beliebige Werbenachrichten des Websitebetreibers zu empfangen. Als Kunde würde ich eine derartige Nachricht jedenfalls als Spam empfinden und hätte das Gefühl, dass der Websitebetreiber mein Verhalten auf der Website "belaucht" und zwar keinesfalls nur in anonymisierter Form (wie es die Datenschutzrichtlinien der meisten Internetseiten beschreiben), sondern personenbezogen, wozu ich nie und nimmer meine Zustimmung geben würde. Als Betreiber einer Internetseite würde ich von derartigen Tools daher eindeutig die Finger lassen.
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: