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Markenschutz

E-Commerce und Marketing: 'Black Friday' ist so ein bisschen Marke

26.02.2020 Das Bundespatentamt hat entscheiden, dass die Marke 'Black Friday' teilweise weiterhin Markenschutz genießt - und teilweise nicht mehr. Für Onlineshops, die künftig gerne mit dem Begriff 'Black Friday' werben müssen bedeutet das:

 (Bild: geralt / pixabay.com)
Bild: geralt / Pixabay
Sie müssen weiterhin abwarten. Denn das Bundespatentgericht   hat die Verwendung des Begriffes für Werbedienstleistungen freigegeben, für andere Bereiche den Markenschutz aber aufrechterhalten. "Shops sollten also warten: Mindestens bis das Urteil im Volltext vorliegt, eigentlich aber bis der Bundesgerichtshof   endgültig entschieden hat, denn es wurde Rechtsbeschwerde zugelassen" erklärt der auf neue Medien spezialisierte Anwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr  . Vorher ist es schwer einzuschätzen, welche Verwendungen des geschützten Begriffes abmahnfähig sind und welche nicht.

Den Markenschutz genießt als exklusive Lizenznehmerin die Black Friday GmbH  , gegen den Markenschutz und gegen die Abmahnungen der GmbH ist das Portal BlackFriday.de   vorgegangen. Beide Parteien können binnen eines Monats Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
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