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EU harmonisiert Onlinehandel: Was das für deutsche Shops bedeutet
22.06.2011 Der Binnenmarkts-Ausschuss der EU hat den Vorschlag des Entwurfs der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie am vergangenen Freitag angenommen. Da alle politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments ihr Einverständnis erklärt haben, ist davon auszugehen, dass der Richtlinienvorschlag im Rahmen der Plenarsitzung am 23.06.2011 in erster Lesung angenommen wird. Für den deutschen Onlinehandel bedeutet das ein gutes Datum.
Ein Grund zum Jubeln
Für Shopbetreiber dürfte dies ein Grund zum Jubeln sein. Denn bisher gilt im deutschen Versandhandel die 40-Euro-Klausel. Diese schreibt fest, dass Kunden Waren oberhalb eines Bestellwerts von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen. Und genau dies führt in einigen Branchen zu einem - wie viele Onlinehändler klagen: "maßlosen" Missbrauch auf Kundenseite. Die hierdurch verursachten Kosten dürften den Onlinehandel jährlich einen hohen Millionen-Schaden verursachen.Obwohl die Richtlinie vor der Tür steht, geben sich die von iBusiness befragten Onlinehändler zugeknöpft. Man berate intern, wie man in Zukunft mit der neuen Freiheit umgeht. Nicht einmal Zalando , dessen Geschäftsmodell sozusagen auf der 40-Euro-Klausel basiert, wollte sich äußern.
Ein Onlinehändler, der nicht namentlich genannt werden will, ist sich sicher, dass die neue Richtlinie "einschneidende Veränderungen für den deutschen Onlinehandel" mit sich bringen wird. Vor allem durch den Wegfall der 40-Euro-Klausel, "die es nur in Deutschland gibt". Denn im Onlinehandel ist das Thema "Rücksendungen aufgrund von Rücktritt" ein gravierender Kostenpunkt. So mancher Shopbetreiber erlebte durch Rücksendungen und den damit verbundenen Kosten schon häufig eine böse Überraschung.
Je nach Branche variiert die Retourenquote um ein Vielfaches, das zeigt eine Untersuchung des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops . Besonders stark betroffen ist das Segment Bekleidung mit rund 30 Prozent Retourenquote. Dabei ist Trusted Shops sogar noch vergleichsweise optimistisch: Der Bundesverband Versandhandel (BVH), der traditionell vor allem modeorientierte klassische Versender organisiert, beziffert diesen Wert sogar bis 40 Prozent. Der ECC Handel wiederum, mit starkem Augenmerk auf kleine Shops, geht von einer Quote bis zu 50 Prozent in diesem Segment aus.
Retourenquote nach Warensegmenten
| Kleidung/Schuhe | 28,5 Prozent |
| Unterhaltungselektronik/Foto | 15,4 Prozent |
| Spielzeug | 14,8 Prozent |
| EDV | 15,1 Prozent |
| Bücher | 13,4 Prozent |
| Musik/DVD/Games | 13,2 Prozent |
| Möbel/Heimtex | 12,2 Prozent |
| Haushaltselektronik | 15,6 Prozent |
| Geschenkartikel | 12,8 Prozent |
| Sonstiges | 16,0 Prozent |
(Quelle: Trusted Shops)
Obwohl sich kein Verantwortlicher zitieren lassen will. Es ist wohl davon auszugehen, dass vor allem im Fashion-Bereich viele Händler die Retouren-Rückkosten auf den Verbraucher umlegen werden. Schließlich sind hier die Margen, aber auch die Retouren sehr hoch. Hier werde sich entsprechend die Spreu vom Weizen trennen. Auch international aufgestellte Händler werden rasch nachziehen und keine "Sonderkonditionen" in Deutschland anbieten.
Generell sieht der Onlinehandel die europäische Harmonisierung der Verbraucherrechte positiv. Denn neben dem Wegfall der Kosten für Rücksendungen, werde nun der deutsche Onlinehandel gegenüber der europäischen Konkurrenz nicht mehr benachteiligt. Die ECommerce-Entscheider gehen davon aus, das die neue Verbraucher-Richtline bei der Mehrzahl der Marktteilnehmer auf Zustimmung stößt.
Allerdings sei auch mit Nachteilen zu rechnen. So könne die neue Regelung das Vertrauen der Kundenseite schwächen. Man müsse genau als Händler beobachten, wie sich das auf das Kaufverhalten auswirkt. Eine eventuelle Abschwächung des rasanten und überdurchschnittlichen Wachstums im deutschen Onlinehandel sei kurzfristig denkbar. Andersherum sei zu bedenken, was eigentlich die Gründe seien, warum sich der Onlinehandel in Deutschland - gemessen an anderen europäischen Ländern - so rosig entwickle.
Langfristig werde sich die neue Richtlinie für Onlinehändler lohnen. Immerhin werden deutsche Onlinehändler mittlerweile per Gesetz gezwungen europaweit zu verkaufen und da kommen einheitliche Regelungen einem Händler nur entgegen.
Das sieht auch der BVH so: "Die neue Richtlinie kann als Chance gesehen werden, denn sie führt gerade im Bereich des Onlinehandels zu einer Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in ganz Europa. Dadurch entsteht ein wettbewerbsrechtliches Gleichgewicht zwischen den Onlinehändlern der verschiedenen Mitgliedsstaaten", erklärt die Verbandssprecherin Christin Schmidt .
Ob jetzt jedoch tatsächlich die deutschen Onlinehändler verstärkt die Rücksendekosten auf den Verbraucher umlegen, ist für den BVH nicht abzusehen: "Grundsätzlich ist aber zu betonen, dass gerade die interaktiven Händler eine gute Kundenbindung und Vertrauen durch ein hohes Maß an Serviceorientiertheit schaffen", hält sich Christin Schmidt ans Allgemeine. Letztendlich müsse jeder Händler selbst entscheiden, ob er die Kosten auf den Verbraucher abwälzen will. "Unternehmen, die in der bisherigen deutschen Regelung zu den Rücksendekosten einen Wettbewerbsvorteil sehen, ist es freigestellt, die Regelung auch weiterhin anzuwenden. Damit können sie sich positiv von Mitbewerbern bei ihren Kunden abheben", formuliert es die Verbandssprecherin. Und meint damit die Schizophrenie, dass große Händler wie Amazon und Zalando anscheinend erfolgreich sind mit ihrem Slogan "Schicke einfach alles kostenlos zurück" - und gleichzeitig viele Versandhändler über den Wegfall der 40-Euro-Hürde jubeln.
Die Buttonlösung wird eine Umstellung für jeden Shop
Nicht außer Acht gelassen werden darf außerdem die neue Verpflichtung der Buttonlösung. Denn hier werden jedem Onlinehändler Kosten für die Implementierung auferlegt. Das könnte zudem negative Auswirkungen auf die Konversationsraten bedeuten.Ziel der Buttonlösung ist es, Verbraucher vor ungewollten Vertragsabschlüssen im Netz wirksam zu schützen. Bei ihr sollen dem Verbraucher die Kosten vor Abschluss eines Vertrags im Internet durch einen Hinweis deutlich vor Augen geführt werden. Außerdem müsse dokumentiert werden, dass der Verbraucher diesen Hinweis zur Kenntnis genommen habe. Im jetzt vorliegenden Kompromiss zwischen EP, Kommission und Rat ist die sog. Button-Lösung in Art. 11 Abs. 1a vorgeschlagen. Über diesen Kompromiss wird am 23. Juni im Europaparlament abgestimmt und es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie in dieser Fassung verabschiedet wird.
Onlinehändler müssen danach künftig den Verbraucher über die wesentlichen Produktmerkmale, den Preis und die Versandkosten informieren, bei Dauerschuldverhältnissen zusätzlich auch über Vertrags- und Mindestlaufzeit. "Der Unternehmer muss außerdem sicherstellen, dass der Verbraucher darüber explizit informiert wird, dass seine Bestellung eine Verpflichtung zur Zahlung beinhaltet", erklärt Martin Rätze , Wirtschaftsjurist bei Trusted Shops .
Wird die Bestellung über die Betätigung eines Buttons oder einer gleichartigen Funktion abgesendet (also so wie in allen Online-Shops), "so muss dieser Button mit den Worten "order with duty of payment" oder einer ähnlich deutlichen Formulierung beschriftet werden." Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt (also Informationserteilung und Button-Beschriftung), so ist der Verbraucher nicht an den Vertrag gebunden.
"Da bislang kein einziger Shop den Bestellbutton entsprechend beschriftet haben wird, wird dies also eine Umstellung für jeden Shop", ist sich Rätze sicher. Die Erfüllung der Informationspflichten zu den wesentlichen Merkmalen der Ware, dem Preis und den Versandkosten unmittelbar vor Absendung der Bestellung dürften die meisten Shops dagegen bereits jetzt erfüllen, da die meisten Shops als "letzte Seite" noch einmal eine Zusammenfassung der Bestellung anbieten.
Wenig begeistert von der Button-Lösung zeigt sich der BVH. Aus dessen Sicht ist die Buttonlösung nicht geeignet, die Probleme zu beseitigen, für die sie geschaffen wurde. Sie soll Betrugsfallen im Internet verhindern, indem sie dem Verbraucher gegenüber Informationen wiederholt, die ihm von Onlinehändlern im Rahmen des Bestellprozesses bereits zur Verfügung gestellt werden. "Die schwarzen Schafe aber halten sich bereit jetzt nicht an die gesetzlichen Vorschriften und werden dies auch zukünftig nicht tun. Die Schaffung neuer Gesetze und Formvorschriften wird also nichts nützen, da es sich um ein reines Vollzugsproblem handelt.", argumentiert Christin Schmidt.
Zu: Wie sich die neue Europa-Regelung auf den deutschen Onlinehandel auswirkt
Die Frage in der Trusted-Shops-Umfrage lautete:
"1. In wie vielen Fällen machen Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht im Fernabsatz Gebrauch?"
Aus den Antworten läßt sich sicherlich nicht ableiten, dass es eine Retourenquote je nach Branche mit XX % beträgt. Der Unterschied zwischen einer Retourenquote und einem Widerruf ist nämlich gigantisch.
Widerrufe setzen sich zusammen aus:
- Vorkassezahlern, die bestellen aber nicht zahlen (Widerruf durch Unterlassung)
- Vorkassezahlern, die bestellen und dann per Email o.ä. die Bestellung stornieren
- und natürlich Käufern die die Ware geliefert bekommen und dann zurück senden.
Nur der letzte Fall ist eine tatsächliche Retoure, wo überhaupt die in dem Artikel aufgezeigten Problematiken (Versandkosten, Wertminderung) überhaupt zustande kommen.
Wenn ich jetzt mal mein Unternehmen nehme (Branche Geschenkartikel) - so habe ich durch aus eine Widerrufsquote von 12,8 %. Diese setzt sich aber zusammen aus 6 % Nichtzahler, 6% Stornierer und 0,8 % Retourer. Von daher ist die Aussage, die Herr Rätze da trifft in ganz hohen maße UNSERIÖS.
