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TV-Sendungen dürfen nur mit Zustimmung gestreamt werden

08.03.2013 Fernsehsendungen dürfen nur live ins Internet gestreamt werden, wenn der TV-Sender dafür seine Zustimmung erteilt hat. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters  .

Zu der Verhandlung kam es, weil ein britischer Fernsehsender geklagt hatte: Der Internetdienst TV Catchup Ltd   hatte frei zugängliche Fernsehsendungen ohne Zustimmung in Echtzeit über das Internet verbreitet.

Zwar nutzt TVC eine Technik, die prüft, von wo aus der Internetnutzer den Content ansieht. Deshalb konnten nur Zuschauer mit gültiger Fernsehempfangslizenz die Sendungen anschauen. Doch der Fakt, dass nur Internetnutzer die Inhalte sehen, die sie auch gleichzeitig im Fernsehen anschauen könnten, ändere an der Zustimmungspflicht nichts, entschieden die Richter.
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