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Trotz unsicherer Verschlüsselung: Regierung will De-Mail per Gesetz durchboxen

20.03.2013 Obwohl der aktuelle De-Mail-Standard teilweise als ungeeignet für die Übermittlung sensibler Daten eingestuft wird, will die Regierung das Verfahren mittels Gesetz auf den Weg bringen. Das berichtet Spiegel Online  .

Heftig kritisiert wird vor allem, dass De-Mail-Anbieter die Nachrichten entschlüsseln, auf Viren prüften, wieder verschlüsseln und zum Empfänger weiterleiten. Aus Expertensicht ein absolutes Risiko für eine vertrauliche und sichere E-Mail-Kommunikation. Darauf reagiert nun die Bundesregierung. Jedoch nicht mit einer überarbeiteten, sicheren Technik sondern mit einer Gesetzesänderung, die das bestehende Verfahren als risikolos deklariert und damit als sicheren Übermittlungsweg verankert.

"Das System hat keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ist daher für sensible Steuer-, Sozial- und Justizdaten ungeeignet. Hier kann unverschlüsselte Datenübertragung fahrlässiger Geheimnisverrat sein, der nach § 203 StGB mit Gefängnis geahndet wird", zitiert Spiegel Online Verschlüsselungsexperte Karsten Nohl .

Im geplanten E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften   wird festgeschrieben, dass die Übertragung von Steuergeheimnissen per De-Mail legal und sicher ist. Allerdings heißt es in der Abgabenordnung auch, dass etwa die Finanzbehörde Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, "mit einem geeigneten Verfahren verschlüsseln" müssen. Nun soll in diese Abgabenordnung um folgenden Abschnitt erweitert werden:

"Die kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung, die beim Versenden einer De-Mail-Nachricht durch den akkreditierten Diensteanbieter zum Zweck der Überprüfung auf Schadsoftware und zum Zweck der Weiterleitung an den Adressaten der De-Mail-Nachricht erfolgt, verstößt nicht gegen das Verschlüsselungsgebot des Satzes 3."
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