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Eine weise Entscheidung

von sr

01.03.2007 Nach Ansicht der Stuttgarter Richter haften Web-2.0-Portale nicht grundsätzlich für Rechtsverstöße bei nutzergenerierten Inhalten. Dank dieser Einschätzung sind in Deutschland die Weichen für eine vielversprechende Web-2.0-Zukunft gestellt.

Web-2.0-Dienstleister können nur dann für Rechtsverstöße bei User-Generated-Content haftbar gemacht werden, wenn sie diese trotz Kenntnis nicht entfernen. Mit dieser Argumentation haben die Stuttgarter Richter den Grillinsel-Streit zu Gunsten des Social-Commerce-Dienstleisters Edelight   entschieden. Und dabei viel Weitsicht bewiesen.

Ohne User-Generated-Content funktioniert kein Web 2.0. Wer daher als Social-Commerce-Dienstleister Erfolg haben will, muss auf die Beteiligung seiner Nutzer setzen. Jeden Beitrag einzeln vor einer Veröffentlichung zu kontrollieren, wäre aber in der Praxis wohl kaum durchführbar. Schließlich handelt es sich bei Social-Commerce-Anbieter in der Regel um kleine Start-Ups, die traditionell schon mit einer dünnen Personaldecke zu kämpfen haben. Zusätzlich Personal für die Kontrolle von Beiträgen aufzubringen, wäre für die meisten Start-Ups wohl ein Ding der Unmöglichkeit.

Wäre Edelight mit seiner negativen Feststellungsklage gescheitert, würde Social Commerce wohl kaum eine Zukunft in Deutschland haben. So aber hat der Dienstleister vor Gericht eine Entscheidung herbeigeführt, die der Branche eine solide Basis für das Geschäft 2.0 bietet.

Thema:

Web 2.0: Portale müssen nutzergenerierte Inhalte nicht vorab kontrollieren

Gute Nachrichten für deutsche Social-Commerce- und Web-2.0-Portale: Einer aktuellen Entscheidung vor dem Landgericht Stuttgart zufolge haften Dienstleister nicht grundsätzlich für Rechtsverletzungen in User-Generated-Content auf ihrem Angebot. Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings können Web-2.0-Portale dennoch für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden.

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Kommentar von sr

Eine weise Entscheidung

Nach Ansicht der Stuttgarter Richter haften Web-2.0-Portale nicht grundsätzlich für Rechtsverstöße bei nutzergenerierten Inhalten. Dank dieser Einschätzung sind in Deutschland die Weichen für eine vielversprechende Web-2.0-Zukunft gestellt.

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 (Boris Giesl)
Bild: Boris Giesl
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