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Soziale Netzwerke: Selten klare Regeln für Personaler

18.10.2018 Darf der Personalchef einen Blick auf die Social-Media-Profile des Bewerbers werfen? In den meisten Unternehmen gibt es dazu keine klaren Regeln.

 (Bild: Lasse Kristensen aboutpixel)
Bild: Lasse Kristensen aboutpixel
So geben lediglich elf Prozent der Personalverantwortlichen an, dass es bei ihnen ausdrücklich gestattet ist, dass sie die Profile einsehen dürfen. Weitere vier Prozent der Unternehmen haben ebenfalls klare Regeln, gehen dabei aber in die umgekehrte Richtung und verbieten der Personalabteilung den zusätzlichen Blick in soziale Netzwerke. Die große Mehrheit (81 Prozent) gibt an, dass es dazu keine Vorgaben gibt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser unter 304 Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

Recherche in Netzwerken findet meistens vor der Einladung zum Gespräch statt

Auch wenn es nur im Ausnahmefall die explizite Erlaubnis gibt: Gut zwei Drittel der Personaler (63 Prozent) informieren sich in sozialen Netzwerken über Bewerber. Zwei Drittel (67 Prozent) von ihnen schauen sich dabei die Profile an, bevor sie entscheiden ob ein Kandidat zum Gespräch eingeladen wird. Drei von zehn ziehen bereits bei der ersten Sichtung der Unterlagen die Social-Media-Profile zu Rate (29 Prozent), ebenso viele nach dem ersten Gespräch mit dem Bewerber (30 Prozent). Jeder fünfte Personaler (18 Prozent) nutzt soziale Netzwerke als letzten Check, kurz bevor ein Vertrag zustande kommt. 12 Prozent der Unternehmen speichern sogar die Informationen aus den sozialen Netzwerken, die große Mehrheit der Personalverantwortlichen (76 Prozent) nutzt sie allerdings nur, um sich selbst ein besseres Bild vom Bewerber zu machen.


Wer als Bewerber gar kein Profil in sozialen Netzwerken hat, kann seinem beruflichen Fortkommen schaden. Zwar sagen acht von zehn Personalverantwortlichen (81 Prozent), die sich in sozialen Netzwerken über Kandidaten informieren, dass sie auch Bewerbern ohne Social-Media-Auftritt jede Stelle anbieten würden. Für jeden Sechsten (16 Prozent) ist das Vorhandensein eines Online-Profils unter Umständen jedoch ein Einstellungskriterium. So betonen 8 Prozent, dass allenfalls bestimmte Tätigkeiten für solche Bewerber in Frage kommen - und weitere 8 Prozent stellen Bewerber ohne Social Media Profil grundsätzlich nicht ein.
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