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Der Verfasser dieser Bildzeile war noch nie im abgebildeten Hotel, aber empfiehlt es vorbehaltlos. (Bild: Seehotelbrunner.com)
Bild: Seehotelbrunner.com
Der Verfasser dieser Bildzeile war noch nie im abgebildeten Hotel, aber empfiehlt es vorbehaltlos.

Online-Bewertungen: Fake-Rezensionen sind nicht rechtens

15.11.2019 Dienstleister dürfen keine gefälschten Rezensionen für Bewertungsplattformen verkaufen - mit Betonung auf 'gefälscht', das hat das Landgericht München   entschieden. Konkret geht es um einen Dienstleister für Bewertungen, der Hotel-Rezensionen verkauft hatte, damit die Herberge bei der Plattform Holidaycheck   besser abschneidet. Das Reiseportal klagte nun erfolgreich gegen diese Praxis. Grundsätzlich wandten die Richter nichts gegen den Verkauf von Bewertungen ein - sie stießen sich daran, dass die Rezensenten, die die Bewertungen verfassten, nie Gäste des Hotels gewesen, ihre Berichte also reine Fiktion waren. Der Digitalverband Bitkom   begrüßte die Entscheidung des Gerichtes: "Für Handels- und Buchungsplattformen sind Fake-Bewertungen ein geschäftsschädigendes Ärgernis, sie gehen daher schon lange gegen Bewertungsfälscher und Fake-Bewertungen vor", erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder . "Von dem Urteil geht für sie ein wichtiges Signal aus."
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