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BGH: Link auf Bezahlinhalte kann Urheberrechtsverletzung sein

15.11.2010 Ein Link, der geschickt eine Bezahlschranke umgeht und direkt auf einen geschützten Inhalt verweist, kann nach einem Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (Az I ZR 39/08)des Bundesgerichtshofs zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Entscheidend sei hier, dass mit dem Link die ursprüngliche Absicht des Urhebers - nach Entgelt - bewusst umgangen werde, so der BGH.
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