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Sex-Urteil: Kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Internet
19.04.2012 Kauft ein Verbraucher online eine Dienstleistung hat er gegenüber dem Vermittlungsportal kein Widerrufsrecht. Dies entschied das Amtsgericht Stuttgart (Az.: 50 C 6193/11). In dem pikanten Fall ging es um einen Sex suchenden Anwalt, zwei Dominas und 13 Euro Vermittlungsprovision.
Das Gericht am 7. März entschied nicht nur, dass es kein Widerrufsrecht gemäß § 312 B Abs. 3 Nr. 6 BGB gebe, sondern auch, dass es sich bei der Verkaufsprovision laut § 307 BGB sowie § 309 Nr. 5 und 6 BGB um keine Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz handele. Vielmehr seien es tatsächlich entstandene Vertragskosten. Diese neuen, gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf sämtliche Freizeitgestaltungen, die im Internet gekauft werden und "zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen" sind.