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Uber: Gericht verbietet Geschäftsmodell in Deutschland

20.12.2019 Das Landgericht Frankfurt (Main) hat dem Fahrdienstvermittler Uber die Vermittlung von Mietwagen per App untersagt. Die Richter haben damit der Klage verschiedener Taxi-Unternehmen stattgegeben. Das zugrundeliegende Geschäftsmodell sei wettbewerbswidrig.

 (Bild: Uber)
Bild: Uber
Die Richter stellten fest, dass Uber eine Mietwagenkonzession fehlt und Fahrer des Unternehmen vor allem nachweislich gegen verschiedene Pflichten verstoßen haben, die sich aus den Beförderungsrichtlinien ergeben. Beispielsweise wurde die Rückkehrpflicht missachtet, und Fahrer hätten stattdessen in der Nähe des Frankfurter Flughafens auf Aufträge gewartet.

Dem LG Frankfurt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zufolge gilt die Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser sofort, obgleich das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Uber lässt dagegen verlauten, dass es in dem Verfahren nur um einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells gehe und man das Angebot weiter nutzen könne. Man wolle die Urteilsbegründung abwarten, um dann eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.
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