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Uber: Gericht verbietet Geschäftsmodell in Deutschland
20.12.2019 Das Landgericht Frankfurt (Main) hat dem Fahrdienstvermittler Uber die Vermittlung von Mietwagen per App untersagt. Die Richter haben damit der Klage verschiedener Taxi-Unternehmen stattgegeben. Das zugrundeliegende Geschäftsmodell sei wettbewerbswidrig.
Dem LG Frankfurt zufolge gilt die Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber sofort, obgleich das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Uber lässt dagegen verlauten, dass es in dem Verfahren nur um einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells gehe und man das Angebot weiter nutzen könne. Man wolle die Urteilsbegründung abwarten, um dann eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.