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Keine Datenschutzerklärung: App-Betreibern drohen Bußgelder

31.05.2013 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht   (BayLDA) hat im Rahmen einer internationalen Prüfungsaktion 30 Apps bayerischer Anbieter überprüft und festgestellt, dass lediglich circa ein Viertel davon über eine appspezifische Datenschutzerklärung verfügten. Für Herbst ist eine weitere Prüfung geplant, nach der das BayLDA plant, bei Bedarf Bußgelder zu verhängen.

Im Fokus dieser Prüfung Mitte Mai standen die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit der Datenschutzerklärung, deren Verständlichkeit und die Erreichbarkeit einer für Datenschutzfragen verantwortlichen Stelle. Welche Daten von den App-Betreibern erhoben und übermittelt werden, soll in einem späteren Durchlauf geprüft werden.

Laut dem Telemediengesetz müssen die Dienstanbieter den Nutzer über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren. Doch bei 75 Prozent der getesteten Apps waren die Datenschutzerklärungen gar nicht oder nicht appspezifisch vorhanden - teilweise gab es nur einen Verweis auf die Datenschutzerklärung der Webseite. Des weiteren bemängelt das BayLDA, dass der Abruf der Datenschutzerklärungen oftmals erst nach dem Herunterladen und dem Start der App möglich sei. Also erst nachdem möglicherweise schon Kontaktdaten ausgelesen und übermittelt wurden.

Im Herbst will das BayLDA einen weiteren Prüfdurchlauf starten. Bayerische App-Anbieter, die bis dahin immer noch nicht die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen, müssen laut Präsident Thomas Kranig mit Bußgeldern rechnen.
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