ORF darf doch wieder Social Media nutzen
26.07.2013 Der Verfassungsgerichtshof Österreich hat ein Verbot aufgehoben , nachdem der Österreichische Rundfunk (ORF) soziale Netzwerke nicht benutzen durfte. Er erklärte es für verfassungswidrig.
Das Social-Media-Verbot hatte die KommAustria , Regulierungsbehörde für elektronische Audiomedien und elektronische audiovisuelle Medien, ausgesprochen. Sie hatte die Rundfunkanstalt aufgefordert, 38 Seiten auf Facebook zu löschen. Außerdem durften ORF-Mitarbeiter nicht mehr im Zusammenhang mit dem Sender posten oder twittern. Laut Heise hatte der Verband österreichischer Zeitungen die Verbote angezettelt. Seiner Verfassung nach schadeten die ORF-Facebook- und -Twitter-Seiten der österreichischen Onlinebranche, weil damit Traffic und Werbeerlöse an US-Unternehmen umgeleitet würden.