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Vorab-Zensur: Private Blogger sind aus dem Schneider, gewerbliche nicht

04.08.2008 In welchem Rahmen kann ein privater Blogbetreiber für rechtsverletzende Beiträge und Kommentare haftbar gemacht werden? Diese Frage hat nun das Amtsgericht Frankfurt positiv für die Web-2.0-Enthusiasten entschieden. Doch gewerbliche Blogger sollten jetzt nicht jubeln, für sie gelten strengere Richtlinien.

 (Bild: SXC.hu/linusb4)
Bild: SXC.hu/linusb4
Zuerst die positive Nachricht: In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt am Main   (Urteil vom 16.07.2008 - 31 C 2575/07-17)) die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs - vor allem mit "kritischen Inhalten und Diskussionen" - gestärkt. Zudem gibt es keine generelle Prüfungspflicht der Administratoren, entschied die Kammer.

Demnach haftet ein "technischer Betreuer und Administrator" nur dann, wenn er konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar hat. Sobald er jedoch von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt, muss er den Blogbeitrag oder den Kommentar unverzüglich beseitigen. Eine Vorab-Prüfung von Beiträgen und Kommentaren aber, führten nach Ansicht der Richterin zwangsläufig dazu, dass auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell von Internetforen und Weblog somit in Frage gestellt würde.

Die Entscheidung betrifft vor allem private Blogger. Steht hinter einem Weblog ein Unternehmen, so legt die Rechtsprechung hier wesentlich strengere Maßstäbe an. "Steht hinter einem Weblog ein Unternehmen oder Unternehmer, so gehen die Gerichte davon aus, dass hier die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind, um Rechtsverletzungen schon im Vorfeld auszusortieren", erklärt Internet-Rechts-Experte Rolf Becker den Unterschied. Wollte man nun dem Privatblogger dieselben Pflichten auferlegen, könne er diesen kaum nachkommen und er müsse auf seinen Blog verzichten. "Dies käme einer indirekten Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit gleich", meint Becker.
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