Jetzt Webinar ansehen und Serviceprozesse ganzheitlich verbessern!
Mashups: Urheberrechsverletzung oder Kunstgedanke
08.03.2011 Die Warner Music Group
ließ den Youtube-Kanal von Mashup Germany
aufgrund von Urheberrechtsbeanstandungen löschen. Auf dem Blog
der Masup Germany Produktion häufen sich die Beschwerden über zehn Millionen ausradierter Visits und Kommentare. Zudem sei die Rechtslage eine Grauzone und in jedem Fall überholungsbedürftig.
Der DJ Ben Stiller






Stiller argumentiert weiter, dass bislang eine ganze Generation durch die bestehenden Gesetze kriminalisiert würde, obwohl niemand einen ökonomischen Schaden durch die Bootlegszene hätte. Auch Rechtsanwalt Christian Uhlig warnt vor einem juristischen Wagnis, das viele Masher mit ihrer Kunst auf sich nehmen: "Das Risiko, sich einem teuren Gerichtsprozess ausgesetzt zu sehen, ist groß - vor allem dann, wenn das Mashup sich gut verkauft. In Deutschland kommt hinzu, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht stärker betont wird als etwa im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Deshalb kann auch gegen eine echte oder vermeintliche Entstellung des Originalwerkes vorgegangen werden. Wenn der Masher Rechte einholen will, so geht es ja regelmäßig um die Nutzung der konkreten Aufnahme, nicht nur der Komposition." Streng genommen stelle schon die Erstellung des Mashups und nicht erst seine Veröffentlichung eine rechtswidrige Bearbeitung fremder Werke dar, so Uhlig. Weiterhin handle es sich nach aktueller Rechtslage nie um ein neues selbständiges Werk, wenn die Melodie des ursprünglichen Stückes vollständig übernommen würde, so Uhlig.
Solange die Originale nicht hinter den neuen Werken verblassen, handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Bearbeitung, und nicht um eine zustimmungsfreie Benutzung", warnt auch der Hamburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht Jens O. Brelle


