Drei verhängnisvolle Fehler der Verlage
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Dafür wollen die Verlage Geld haben. Das ist in etwa das Gleiche, als ob ein Hotel von einem Taxifahrer, der Kunden vorbeibringt, einen Unkostenbeitrag haben will. Verstehen Sie? Nein? Ich auch nicht.
Im Ernst: Es gibt keine Leistung, die honoriert werden müsste - die Texte stammen nicht von den Verlagen. Es gibt keinen Mehrwert der Auswahl oder Zusammenstellung von Newsergebnissen - die übernimmt der Google-Algorithmus. Es gibt keine Leistung, die honorierenswert wäre. Dennoch gibt es ein Leistungsschutzrecht. Weil sich niemand aus der Politik im Wahljahr mit den Medien anlegen wollte. Jenseits davon wohnt keine Logik im Gesetz. Meine Prognose: Das Ding wird den Verlegern um die Ohren fliegen, sobald Geld fliegt. Denn dann stehen alle auf der Matte, die eventuell wirklich Anspruch auf Gelder haben - u.a. die Autoren der News. Bei der VG Wort ist ein ähnlicher Prozess schon im vollen Gange.