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Sebastian Halm

Drei verhängnisvolle Fehler der Verlage

02.07.2014 - Es gibt kein Szenario, in dem das Leistungsschutzrecht funktionieren kann. Aber durchaus welche, in denen journalistische Medien überleben. Der Haken: Dafür müssten die etwas tun.

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Von: Mario Emrich ,  Pali-World ,  Verbindungen
Am: 02.07.2014

Zu: Drei verhängnisvolle Fehler der Verlage

Ich habe noch nicht richtig verstanden, warum die Verlage Geld von Google haben wollen bezüglich Leistungsrecht, kann mir das jemand erklären?

Zu: Drei verhängnisvolle Fehler der Verlage

Ganz einfach: Google beschafft den Verlegern von bekannten Medienmarken (Bild, Welt, Faz) bis zu 44 Prozent der Besucher auf den Webseiten - so viele kommen über die Sucher herein. Im Falle von weniger bekannten Medien (Grevenbroicher Tagblatt etc) sind es bis zu 90 Prozent. Ohne Google wären die Werbepreise der Medien also im Keller, weil es kaum Besucher gibt.

Dafür wollen die Verlage Geld haben. Das ist in etwa das Gleiche, als ob ein Hotel von einem Taxifahrer, der Kunden vorbeibringt, einen Unkostenbeitrag haben will. Verstehen Sie? Nein? Ich auch nicht.

Im Ernst: Es gibt keine Leistung, die honoriert werden müsste - die Texte stammen nicht von den Verlagen. Es gibt keinen Mehrwert der Auswahl oder Zusammenstellung von Newsergebnissen - die übernimmt der Google-Algorithmus. Es gibt keine Leistung, die honorierenswert wäre. Dennoch gibt es ein Leistungsschutzrecht. Weil sich niemand aus der Politik im Wahljahr mit den Medien anlegen wollte. Jenseits davon wohnt keine Logik im Gesetz. Meine Prognose: Das Ding wird den Verlegern um die Ohren fliegen, sobald Geld fliegt. Denn dann stehen alle auf der Matte, die eventuell wirklich Anspruch auf Gelder haben - u.a. die Autoren der News. Bei der VG Wort ist ein ähnlicher Prozess schon im vollen Gange.
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