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Steinhöfel-Opfer geht in die Berufung - Steinhöfel nennt Solidaritätsinitiative "Schreihälse"
19.06.1998 Das Opfer von Topware-Chef und Ex-RTL-Moderator Joachim Steinhöfel, der 'Emergency.de'-Verleger Michael Best, geht in die Berufung, nachdem die internationale Solidaritätsaktion 'Freedom for Links' über 3.400 Mark gesammelt hatte.
Der Konzern, der Freund wie Feind generell mit harten Bandagen angeht, reagiert ausgesprochen dünnhäutig und beauftragte einen Sinnverwandten: Die Agentur Borgmaier, die zugleich als PR-Agentur für Topware operiert und gleichzeitig ein Spiele- und CD-ROM-Fachhändlermagazin namens "Insider" herausgibt , veröffentlichte eine Pressemitteilung, in der der Topware-Chef in seiner bekannt seriösen Art zitiert wird: "Gesetzesbrecher", "blamabele Aktion", "Schreihälse".
Daß Michael Best diesen Schritt gehen kann, erklärt er so: "Es ist "Freedom for Links" zwar nicht gelungen, in der Kürze der Zeit (der Aufruf ist erst seit 29. Mai 1998 online) die benötigten 8.000 Mark zu sammeln, aber bis einschließlich Montag, 15. Juni 1998 sind auf dem Spendenkonto DM 3.385 eingegangen."
Die Berufungsfrist könne leider nicht verlängert werden. Allenfalls kann man Berufung einlegen und sie dann vor der mündlichen Verhandlung wieder zurücknehmen. Allerdings entstehen dadurch auch schon Kosten von ca. 1.500 Mark. Diese Kosten seien jedoch mit den bisher eingegangenen Spenden gedeckt.
Unter der Überschrift "3.400 Mark - mehr ist die 'Freiheit im Netz' nicht wert?" verschickte Steinhöfel eine beckmesserische Pressemitteilung, in der er sich selbst auf die Initiative "Freedom for Links" zitieren läßt: "Die ganze Aktion ist mehr als blamabel. Aber wann wird schon mal für einen Gesetzesbrecher gesammelt? Peinlich, daß den meisten Schreihälsen ihr Bier für die WM offenbar wichtiger war als eine Spende"
Der Ex-Moderator, der jetzt mit seiner Firma ins Computerspielegeschäft einsteigen will hat ansonsten angekündigt, unmittelbar nach Eingang der Berufung Rückweisungsantrag zu stellen und droht schon wieder mit einem "Prozeß zur Ermittlung seines Schadensersatzanspruchs"
Ganz offenbar ist Topware Widerstand gegen seine Geschäftspraktiken nicht gewöhnt.
Der Hintergrund:
Landgericht Hamburg: Links können strafbar sein
Initiative "Freedom for Links" sammelt Spenden für
Steinhöfel-Opfer
Topware verliert 'Emergency.de'-Prozeß
