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Steinhöfel-Niederlage: Media Markt darf Multimedia-Handel nicht mehr abmahnen

25.04.2000 - (iBusiness) Erfolgreich gewehrt hat sich die Computerhandelskette Comtech gegen eine Reihe von Abmahnungen, die sie von der Media Markt Saturn Hansa Holding bekommen hatten. Der Bundesgerichtshof hielt das Vorgehen, über den branchenbekannten modelnden Rechtsanwalt Steinhöfel Mitbewerber im deutschen Multimedia-Handel mit Massenklagen zu überziehen für "Schädigungsabsicht durch Kostenbelastung"
Die Computerhandelskette Comtech hat nach jahrelanger Prozessführung am 6. April 2000 vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof gegen Media Markt und Saturn Hansa in zwei Revisionsverfahren (Aktenzeichen : I ZR 75/98, I ZR 76/98) entscheidende Erfolge für den deutschen Computer- und Unterhaltungselektronikhandel erstritten.

Mehrfachabmahnungen der Media Markt Saturn Hansa Holding gegen Wettbewerber im Computer- und Unterhaltungselektronikhandel hatten laut BGH den Zweck, diese durch eine enorme Steigerung des Prozessrisikos einzuschüchtern und zu schädigen. Das Prinzip der Mehrfachabmahnung ba

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