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Mediamarkt startet neue Abmahnwelle gegen Online-Shops
29.09.2006 (iBusiness) Nach dem Motto 'ich bin doch nicht blöd' überzieht der Elektronikhändler Media Markt derzeit erneut kleinere Onlineshops mit Abmahnungen. Der Anwalt, der die abgemahnten Shops vertritt, vermutet als Grund: Lästige Konkurrenten einschüchtern und in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Denn der Abmahnanwalt ist ein alter Bekannter der Internet-Branche.
Rechtsanwalt Dr.Thomas Schulte , Vertreter der abgemahnten Shops, rät dringend allen betroffenen Anbietern von Elektronikartikeln und anderen Waren zu handeln: "Der Mediamarkt-Feldzug für angebliche Wettbewerbs-Gerechtigkeit kann sich für kleinere Unternehmen äußerst negativ auswirken."
Shopbetreiber sollten daher ihre eigene Website in jedem Fall überprüften, um nicht gegen die Preisangabenverordnung, und ähnliche Regelungen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu verstoßen. Besonders kritisch weil abmahnträchtig sind Angaben zur unverbindlichen Preisempfehlung, zu den Versandkosten, sowie die im Internet vorhandenen Abbildungen, das Impressum und die Widerrufsbelehrung.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Abgemahnte "die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen eine einstweilige Verfügung prüfen", rät Schulte. Vor dem Einlegen eines Widerspruches sei zudem in Betracht zu ziehen, ob die Unterzeichnung einer Unterwerfungserklärung sinnvoller und günstiger ist.
Schon im letzten Jahr hatte Mediamarkt Onlineshops abgemahnt. Damals traf es einen Berliner Onlinehändler, der wegen angeblich falscher Preisangaben auf einer Preissuchmaschine abgemahnt wurde. Im Internet finden sich mittlerweile in zahlreichen Foren weitere Betroffene.
Mediamarkt-Anwalt und -Werbefigur Steinhöfel könnte allerdings ein Eigentor geschossen haben: Sogenannte Massenabmahnungen sind nach § 8 Absatz 4 des UWG unzulässig. Massenabmahnungen liegen allerdings erst dann vor, wenn sie von einem Gericht festgestellt wurde. Was bisher nicht der Fall ist. Betroffene Shops sollen sich deshalb an Rechtsanwalt Dr.Thomas Schulte wenden, damit gegebenenfalls eine Massenabmahnung gerichtlich festgestellt werden kann.
Schon im Jahr 2000 hatte sich die Computerhandelskette Comtech gegen eine Reihe von Abmahnungen von Media-Markt erfolgreich zur Wehr gesetzt. Der Bundesgerichtshof hielt das Vorgehen, über den branchenbekannten modelnden Rechtsanwalt Steinhöfel Mitbewerber im deutschen Multimedia-Handel mit Massenklagen zu überziehen für "Schädigungsabsicht durch Kostenbelastung".
