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Onlinewerbung: Quellensteuer vom Tisch

18.03.2019 Das Vorhaben, eine Quellensteuer auf Onlinewerbung einzuführen, soll nicht umgesetzt werden. Nach massivem Gegenwind zieht der Bund in Abstimmung mit Bayern den Plan zurück.

 (Bild: Christian Alexander Tietgen)
Bild: Christian Alexander Tietgen
Bild: Christian Alexander Tietgen unter GNU-FDL
Bayern hatte die Idee angestoßen, Onlinewerbung, die von ausländischen Displaynetzwerken ausgespielt wird, mit 15 Prozent Quellensteuer zu belegen. Die müsste der Werbetreibende (die Marke) bei der Bezahlung an das Werbenetzwerk (Google  , Facebook   oder ähnliche) dann einbehalten und an das zuständige Finanzamt in Deutschland abführen. Für eine Schockwelle hatte die Erwägung gesorgt, die Steuer 7 Jahre rückwirkend zu erheben - damit wäre für jeden Advertiser etwa ein durchschnittliches Onlinewerbe-Jahresbudget an Nachzahlungen fällig gewesen, wie iBusiness vorrechnete. Das hätte man sich als Marke dann theoretisch von Google und Co zurückholen können, doch die Wahrscheinlichkeit, dass die US-Konzerne bezahlen, taxierten Experten bei um de null Prozent.

In einer Pressemitteilung des bayerischen Finanzministeriums   heißt es nun: "Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat (...) für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt. Auf Veranlassung Bayerns wurde (...) eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht. Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen."

Vor allem der Protest zahlreicher Verbände dürfte dafür verantwortlich sein. Das Ministerium führt außerdem noch 'bürokratischen Mehraufwand' an. Zuvor waren bereits erste Steuerbescheide, die Marken zu massiven Nachforderungen aufforderten, eingefroren worden, weil die Rechtslage national ungeklärt war.
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