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Raubüberfall auf's Online-Marketing: Was die Quellensteuer für deutsche Firmen bedeutet
21.02.2019 Deutsche Werbetreibende sollen nachträglich Steuern auf ihre Online-Werbespendings zahlen. Der Interaktivbranche drohen Milliarden Euros an Rückzahlungen. Was Betroffene tun sollten. Und wieso es Hoffnung gibt.
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Das Magazin Frontal 21 war auf entsprechende Forderungen bayerischer Finanzbehörden an deutsche Werbetreibende aufmerksam geworden. Angeblich reichen die Quellensteuer-Forderungen bis zu sieben Jahre zurück - das wird von CEO über CFO bis CMO so manchen Gesichtszug in den betroffenen Unternehmen zum Entgleisen gebracht haben. Die Wirtschaftswoche wiederum hat von den Plänen des Bundes-Finanzministeriums erfahren, diese Praxis auf Bundesebene zu etablieren. Und hier wird es das erste Mal merkwürdig. Wieso macht Bayern einen Vorstoß in Sachen Quellensteuer-Steuererhebung während der Bund noch nicht soweit ist? Bayern würde sich damit - sollte der Rest der Republik nicht nachziehen - einen veritablen Standortnachteil einhandeln: "Einmalig! Kommen sie nach Bayern und zahlen sie Quellensteuer auf Onlinewerbung!"
Das Finanzamt Bayern übernimmt hier eine Vorreiterrolle , weil aus seinem Hause eine detaillierte Untersuchung und Bewertung der Besteuerung stammt. In einem Aufsatz, der iBusiness vorliegt, kommt ein Betriebsprüfungsexperte des Amtes zu dem Ergebnis, dass die Quellensteuer auf Onlinewerbung rechtens und machbar ist. Was aber nicht stattfinden soll ist ein bayerischer Alleingang, erklärt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen auf iBusiness-Anfrage: "Ob Online-Werbeumsätze ausländischer Unternehmen (...) einem Quellensteuerabzug unterliegen, bedarf einer bundesweit einheitlichen (...) Klärung. Bayern hat das Bundesministerium der Finanzen bereits um eine zeitnahe Erörterung der Thematik auf Bund-Länder-Ebene gebeten." Und offenbar muss auch kein in Bayern sitzender Werbetreibender Benachteiligungen befürchten: Denn "die bayerischen Finanzämter sind angewiesen, die betroffenen Fälle bis zur endgültigen Festlegung einer bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung offen zu halten", erklärt das Finanzministerium weiter gegenüber iBusiness.
Quellensteuer: Ein Hebel gegen US-Internetkonzerne
Im Prinzip ist die Causa Quellensteuer auf Onlinewerbung ein steuerrechtliches Konstrukt auf Basis des §50a Einkommensteuergesetz: Danach wird die Leistung eines ausländischen Displaynetzwerks, das einer deutschen Firma einen Werbeplatz (etwa bei SEA) überlässt, als eine Art Lizenzierung eingestuft - grob vereinfacht formuliert. Google oder Facebook überlassen den deutschen Werbetreibenden SEA-Platz oder Social-Advertising-Inventar, sowie die Nutzung des Algorithmus zur Ausspielung des Werbemittels. Nach §50a Estg fällt auf diese Überlassung Quellensteuer in Höhe von 15 Prozent an. Und diese Steuer schulden eigentlich Google und Facebook dem deutschen Fiskus. Allerdings müssen nicht sie, sondern derjenige, der die Werbe-Leistung bezahlt, sie ans Finanzamt abführen - also der Werbetreibende.Der auf neue Medien spezialisierte Anwalt Dr. Martin Bahr von der Kanzlei Dr. Bahr kann zwar nicht im Einzelnen nachvollziehen, wieso das Finanzamt plötzlich jetzt und für sieben Jahre rückwirkend auf diese Besteuerungsidee kommt, hält das Ganze aber für "eine vertretbare Rechtsauffassung nach dem deutschen Steuerrecht."
Offenbar plant die Regierung auf diese Weise, US-Interaktivkonzerne steuerlich haftbar zu machen, die nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegen.Die größte Rechtsunsicherheit haben dabei die erwähnten bayerischen Finanzämter geschaffen: Sie bewerten den Quellen zufolge bereits aktuell auf Basis der obigen Argumentation zurückliegende Steuerjahre neu und stellen Nachforderungen für bis zu sieben Jahre. Wie es weitergeht und ob dicke Nachzahlungen fällig werden, hängt also nun davon ab, wie die bundeseinheitliche Regelung ausfällt, auf die die Finanzämter warten.
Ausgerechnet: So viel kostet eine Rückzahlung
Im Falle einer rückwirkenden Besteuerung läppert es sich für ein größeres Unternehmen schnell. Beispielsweise wenn monatlich ein sechsstelliges Werbebudget investiert wird: Bei 100.000 Euro für SEA, Display und Social müssen davon 15 Prozent abgeführt werden (vorausgesetzt, alle Leistungserbringer sitzen wie Google und Facebook im Ausland - was in der Regel der Fall sein dürfte). Das entspräche 15.000 Euro im Monat oder 180.000 Euro im Jahr. Rückwirkend auf sieben Jahre macht das 1,26 Millionen Euro.Für eine kleinere Firma, die vielleicht 20.000 jährlich für SEA und Display/Social ausgibt, ergeben sich 21.000 Euro. Da 15 Prozent Steuersatz grob einem Siebtel entsprechen und für sieben Jahre Steuern nachgezahlt werden sollen, gilt die Faustregel: Das durchschnittliche Jahres-Onlinewerbe-Budget müsste rückwirkend an Steuern abgeführt werden (Maßnahmen wie SEO sind natürlich nicht betroffen).
Gesamtwirtschaftlich betrachtet erreicht dieser Betrag ein hohes dreistelliges Millionen-Volumen, betrachtet man nur SEA:
- Laut iBusiness-Erhebungen gibt es etwa rund 68.000 SEA-treibende ECommerce-Unternehmen.
- Onlinewerbung hat ein Milliardenvolumen in Deutschland. Zählt man nur SEA, so kommt man auf Spendings von 3,34 Milliarden Euro in Deutschland (laut NetzwerkReklame GmbH für 2017).
- Das ergibt eine Gesamtrückzahlung an Quellensteuern von 500 Millionen Euro und eine durchschnittliche Rückzahlung von 7.400 Euro pro SEA-aktivem Unternehmen alleine für 2017.
Vier Szenarien für die Quellensteuer auf Onlinewerbung
Google und Facebook zahlen
Die US-GAFA-Konzerne übernehmen Verantwortung und erstatten den deutschen Unternehmen die vorgestreckten Steuerzahlungen, das gilt auch für die rückwirkend zu zahlenden vergangenen sieben Jahre. Künftig strecken deutsche Werbetreibende die Steuer vor und die GAFAs erstatten sie zurück.
Prozesse, Streits, Einigung
Die Quellensteuer auf Onlinewerbung wird etabliert, aber nicht rückwirkend erhoben. Deutsche Werbetreibende zahlen erst ab jetzt. So richtig gut funktioniert das mit der Rückerstattung der Steuer durch Google und Co. aber nicht. Es wird eine - beispielsweise EU-weite Regelung gefunden, die die GAFAs zur Zahlungsmoral verdonnert. Bis dahin gibt es viele Prozesse und Konflikte. Die Steuer kommt in modifizierter Form.
Bayern als Außenseiter
Bayern bleibt bei seinem kühnen Vorstoß, auf Bundesebene wird die Steuer aber nicht in der Form etabliert: Entweder verzichtet der Bund ganz oder auf die rückwirkenden Zahlungen. Damit hat das südliche Bundesland einen enormen Standortnachteil.
Alle zahlen
Der Bund folgt der bayerischen Praxis und kassiert - auch rückwirkend. Viele Unternehmen werden auf den Forderungen an die eigentlich rückerstattungspflichtigen Großkonzerne sitzen bleiben. Manchen bedroht das bis in die Existenz.
Für deutsche Unternehmen ist das eine Hiobsbotschaft: "Selbst wenn die Finanzbehörden Ratenzahlungen erlauben, ist das eine enorme Belastung", sagt Anwalt Bahr "Hinzu kommt: Es erscheint wirklich so, als belaste der Staat deutsche Unternehmen nur, weil er an die im Ausland sitzenden GAFA-Konzerne nicht herankommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Werbetreibende von Google und Facebook ihre Steuerzahlungen rechtmäßig erstattet bekommen, liegt für mich bei null Prozent."
Noch deutlicher wird der deutsche Media-Guru Thomas Koch : "Dieser Vorgang ist unglaublich. Geradezu absurd. Er zeigt einmal mehr die digitale Inkompetenz unserer Regierung und Verwaltung." Koch ist sich sicher, die Steuer werde "sich so nicht durchsetzen lassen. Daher sind auch keine Konsequenzen zu befürchten."
Dennoch: Was sollten und können Unternehmen tun, wenn sie mit Nachzahlungsforderungen der Finanzbehörden konfrontiert werden? Martin Bahr rät dazu, mit dem Steuerberater des Vertrauens alle Mittel auszuschöpfen und eine Zahlung vorerst zu verweigern. "Im Zweifelsfall sollte man die gerichtliche Auseinandersetzung suchen." Man dürfte sich mittelfristig in guter Gesellschaft befinden, da dies für viele der einzige Weg sein werde, so Bahr.
Wahrscheinlich wird die Steuer nicht so etabliert und sich durchsetzen, wie es sich bayerische Betriebsprüfer aktuell vorstellen. Der Teilnehmer eines Unternehmerfrühstücks des Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) berichtet, wie die Finanzministerin von Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen dort auf die Quellensteuer angesprochen wurde und keine klare Aussage treffen konnte und wollte: Man stehe noch am Anfang, werde Gespräche führen. Der Rest der Republik, der anders als Unternehmen in Bayern, noch keine Steuerbescheide auf dem Tisch hat, kann also erstmal abwarten- und berechtigt darauf hoffen, das sich die Sache anders entwickelt als aktuell viele fürchten. Auch der Bundesverband des E-Commerce und Versandhandels (bevh) fordert eine umgehende Klarstellung des Bundesfinanzministeriums, um die Steuer abzuwickeln - zumal in der Vergangenheit bereits ähnliche Interventionen bei Steuern auf Datenbanken und Softwares schnell Rechtssicherheit geschaffen hätten.
Es gibt also realistische Chancen darauf, dass die Quellensteuer noch nachjustiert wird und Hoffnung, dass rückwirkende Zahlungen nicht geleistet werden müssen.
Am: 21.02.2019
Zu: Raubüberfall auf's Online-Marketing: Was die Quellensteuer für deutsche Firmen bedeutet
Bliebt nur zu hoffen, dass hier mal ein paar fähige Parlamentarier auf die Barrikaden gehen, die das Wesen des Internet verstanden haben.
