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Marketing: Regierung prüft 15-prozentige Quellensteuer auf Online-Werbung

19.02.2019 Offenbar prüft das Bundesfinanzministerium eine 15-prozentige Quellensteuer auf Onlinewerbung. Die würden dann ausländische Display-Netzwerke wie Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser dem Staat schulden. Zunächst müsste sie allerdings der deutsche Werbetreibende vorstrecken und sie sich dann von den US-Konzernen zurückholen.

 (Bild: moerschy/pixabay)
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Das Magazin Frontal 21 zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser war auf entsprechende Forderungen bayerischer Finanzbehörden an deutsche Werbetreibende aufmerksam geworden. Die Wirtschaftswoche zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat von den Plänen des Bundes-Finanzministeriums erfahren, diese Praxis auf Bundesebene zu übernehmen.

Im Prinzip ist das Ganze ein steuerrechtliches Konstrukt auf Basis des §50a Einkommensteuergesetz: Danach wird die Leistung eines ausländischen Displaynetzwerks, das einer deutschen Firma einen Werbeplatz überlässt (etwa bei SEA), als "Lizenzgebühr" eingestuft. Nach §50a Estg fällt auf Lizenzgebühren an ausländische Unternehmen eine Quellensteuer an. Diese Quellensteuer in Höhe von 15 Prozent schuldet dem deutschen Fiskus aber erst einmal derjenige, der die Leistung bezahlt - also der Werbetreibende. Offenbar plant die Regierung auf diese Weise, Großkonzerne steuerlich haftbar zu machen, die nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegen. Deutsche Werbetreibende müssten, wenn die Regelung Praxis wird, den ausgelegten Steuern hinterherlaufen.

Zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen zudem gerade die Bayerischen Finanzämter: Sie bewerten den Quellen zufolge bereits aktuell auf Basis der obigen Argumentation zurückliegende Steuerjahre neu und stellen Nachforderungen für bis zu sieben Jahre. Für einen Werbetreibenden, der feststellen muss, dass seine Anzeigenbudgets für Google- oder Facebook-Ads der vergangenen sieben Jahre mit 15 Prozent Steueraufschlag belastet werden, kann dies schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen.
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