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Urteil

Facebook nutzt illegalen Freunde-Finder

25.02.2026 Das Landgericht Berlin untersagt Meta die Verarbeitung von Daten Nichtregistrierter über die Freunde-Finder-Funktion - und verbietet personalisierte Werbung ohne Einwilligung.

Justitia hat sich gegen Meta entschieden. (Bild: Waugsberg)
Bild: Waugsberg
Bild: Waugsberg unter GNU-FDL
Justitia hat sich gegen Meta entschieden.
Das Landgericht Berlin   hat dem Facebook-Konzern untersagt, über die Freunde-Finder-Funktion personenbezogene Daten von Nicht-NutzerInnen zu verarbeiten. Das Urteil erging nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband  . Zudem darf Meta   keine umfassenden Nutzungsprofile registrierter Mitglieder für personalisierte Werbung ohne deren ausdrückliche Einwilligung erstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auslöser war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus dem Jahr 2018, die wegen strittiger Rechtsfragen lange ausgesetzt war. Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten aus dem Smartphone auf Server der Konzernmutter Meta hochgeladen. Dadurch erhält das Unternehmen auch Zugriff auf Daten von Personen, die das Netzwerk selbst nicht nutzen. Laut Gericht fehlt dafür die nach der Datenschutzgrundverordnung erforderliche Rechtsgrundlage.

Personalisierte Werbung braucht Zustimmung


Neben der Datenverarbeitung von Nicht-NutzerInnen untersagte das Gericht Meta auch, personenbezogene Daten registrierter Mitglieder ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken zu umfassenden Profilen zusammenzuführen. Meta hatte unter anderem Aktivitäten auf der Plattform ausgewertet, um personalisierte Werbung auszuspielen.

Nach Auffassung des Gerichts dient diese Form der Datenverarbeitung in erster Linie dem wirtschaftlichen Interesse des Unternehmens und ist nicht erforderlich, um den Nutzungsvertrag zu erfüllen. Es sei davon auszugehen, dass User die Plattform wegen der sozialen Interaktion nutzen und nicht wegen personalisierter Werbung. Für Marketer bedeutet das: Die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung für Profilbildung und Targeting bleiben hoch.

Klagebefugnis der Verbraucherzentrale war lange ausgesetzt gewesen


In Teilen blieb die Klage jedoch erfolglos. So sah das Gericht keine ausreichenden Belege dafür, dass Meta auch von nicht registrierten BesucherInnen von Facebook-Seiten unzulässige Nutzungsprofile erstellt. Auch bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten, etwa zu religiösen oder politischen Ansichten oder zu Gesundheitsinformationen, hielt das Gericht die eingeholten Einwilligungen für ausreichend konkret.

Das Verfahren war zwischenzeitlich ausgesetzt worden, da die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen strittig war. Erst im Februar 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof   auf Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes   die entsprechende Befugnis in letzter Instanz. Das Urteil vom 2. Dezember 2025 ist nicht rechtskräftig, Meta hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband will hinsichtlich abgewiesener Punkte Anschlussberufung einlegen.
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