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Anordnung: Whatsapp darf keine Daten mit Facebook tauschen
28.09.2016 Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar untersagt es Facebook ab sofort, die Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Außerdem muss Facebook alle bereits Daten löschen, die Whatsapp bereits übermitteltet hat. Allerdings spricht nicht viel dafür, dass die Anordnung konkrete Folgen haben wird.





Mit seiner Anordnung will Caspar die Daten von circa 35 Millionen deutschen Whatsapp-Nutzern schützt. "Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen", erklärte er.
Die Anordnung erfolgte mit sofortiger Wirkung und wurde im wesentlichen mit drei Punkte begründet:
- Facebook und Whatsapp sind nach Caspars Auffassung selbstständige Unternehmen, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Ein Austausch wäre nur zulässig, wenn sowohl bei Whatsapp als auch Facebook eine Rechtsgrundlage vorläge. Es wurde allerdings weder eine wirksame Einwilligung der Whatsapp-Nutzern eingeholt, noch sei eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden.
- Caspar wertet es außerdem als eine "Irreführung der der Nutzer und Öffentlichkeit", dass Facebook beim Erwerb von Whatsapp verkündete, keinerlei Daten zusammenzulegen. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", hieß es zur Begründung.
- Ein Dorn im Auge ist es Caspar außerdem, dass auch die Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer ausgewertet würden, ohne dass diese ihr Einverständnis gegeben haben oder auch nur gefragt worden wären. "Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird," führt Caspar aus.
Kaum konkrete Auswirkung für Nutzer
Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass der Verwaltungsakt konkrete Folgen für die Nutzer haben wird. Der Bescheid wird zwar sofort vollziehbar - allerdings nur solange, bis Facebook Widerspruch einlegt. Dazu hat das Unternehmen einen Monat Zeit. Anschließend kann es sich auf dem Rechtsweg gegen die Anordnung wehren. Für Zuwiderhandlung gegen die Anordnung sind zwar Bußgelder vorgesehen, sie werden Facebook aber kaum schrecken.
Bevor die Entscheidung konkrete Folgen haben wird, wird vermutlich einige Zeit vergehen. Zum Knackpunkt könnte die Frage werden, ob der Hamburger Datenschützer überhaupt rechtlich zuständig ist. Caspar argumentiert, die Verarbeitung der Daten geschehe in der Hamburger Niederlassung, weil dort das deutschsprachige Werbegeschäft betrieben werde. Zuletzt hatte das Hamburger Verwaltungsgericht in einem anderen Fall jedoch seine Unzuständigkeit erklärt und auf den Firmensitz der europäischen Zentrale in Irland verwiesen.
Facebook selbst zeigte sich zunächst unbeeindruckt "Facebook befolgt das EU-Datenschutzrecht," hieß es in einer Erklärung. Man sei aber bereit, mit dem Hamburger Datenschützer zu arbeiten, um seine "Fragen zu beantworten und Sorgen zu zerstreuen.
Beweglichkeit in der Sache klingt anders.