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November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
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AI Act: Die To-Dos für Marken - und die Chancen für Agenturen
12.10.2026 Was Marken machen müssen und Agenturen wissen sollten: Im AI Act steckt nicht nur zu erledigende Arbeit sondern auch Chancen für alle Beteiligten.
AI Act: Sieben Geschäftschancen für Digitalagenturen
- KI-Audits anbieten: Eingesetzte KI-Werkzeuge, Datenflüsse und Risiken bei KundInnen erfassen und daraus konkrete Maßnahmen ableiten.
- Chatbots überprüfen: KI-gestützte Kundenservice- und Dialogsysteme auf Transparenz, Datenschutz und korrekte Nutzerhinweise prüfen und anpassen.
- Content-Prozesse absichern: Kennzeichnungs- und Freigabeprozesse für KI-generierte Texte, Bilder und Videos entwickeln und in bestehende Workflows integrieren.
- KI-Governance aufbauen: KundInnen bei internen Richtlinien, KI-Registern, Verantwortlichkeiten und Freigabeprozessen unterstützen.
- Technische Umsetzung übernehmen: Zugriffsrechte, Protokollierung, Kennzeichnungsfunktionen und sichere Schnittstellen in Marketing- und Commerce-Systeme integrieren.
- Mitarbeitende qualifizieren: Praxisschulungen zur sicheren KI-Nutzung, zu Transparenzpflichten und zum Umgang mit sensiblen Daten anbieten.
- Wiederkehrende Betreuung verkaufen: KI-Systeme nach Updates, neuen Datenzugriffen oder zusätzlichen Funktionen regelmäßig überprüfen und Anpassungen begleiten.
Geschäftspotenzial: Aus einmaligen Bestandsaufnahmen können Implementierungsprojekte, Schulungsaufträge und laufende Betreuungsverträge entstehen. Die rechtliche Bewertung sollte dabei mit spezialisierten JuristInnen erfolgen.
- Verbotene Praktiken sind auszuschließen; Anwendungen etwa in der Bewerberauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung können in die Hochrisikokategorie fallen.
- Für Marketing und Kundenservice sind insbesondere die Transparenzpflichten des Artikels 50 relevant, die seit dem 2. August 2026 gelten.
- Die Anforderungen an KI-Kompetenz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025.
- Am Anfang steht eine Bestandsaufnahme der eingesetzten Software. Denn KI kommt nicht nur durch bewusst angeschaffte Werkzeuge ins Unternehmen, sondern auch durch neue Funktionen bestehender Anwendungen. Unnötige Funktionen sollten deaktiviert, genutzte Anwendungen mit Zweck und Datenflüssen erfasst werden.
Die eigene Rolle entscheidet über die Pflichten
Ein KI-Register lässt sich auch mit dem datenschutzrechtlichen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten verbinden. Es bündelt Systeme, Verantwortliche, Prüfungen und Freigaben. Ein solches Register ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht, sondern ein Organisationsinstrument. Auch ein KI-Beauftragter ist eine Empfehlung. Sinnvoll ist ein kleines Gremium aus Fachabteilung, Datenschutz, Compliance und IT-Betrieb, das Anwendungen gemeinsam bewertet. Muss alles nicht sein, macht das Leben mit KI aber effizienter zu managen.Eine kurze Richtlinie soll erlaubte Systeme und Nutzungsbedingungen festhalten - bedeutet also, dass ein Erlaubnisvorbehalt die Nutzung auf freigegebene Anwendungen begrenzt. Die KI darf dann nicht munter auf den ganzen Werkzeugkasten zugreifen und eventuell Tools herauspicken, die nicht in ihre Hände gehören. "Das sollte da vor allem drinstehen, damit wir keine Schatten-KI im Unternehmen haben: eine KI, von der wir nichts wissen, die wir nicht regeln können", sagt Markus Vatter , Head of Compliance bei der bbg bitbase group GmbH . Und außerdem gehören die Menschen mit an Bord: Besteht ein Betriebsrat, sollte er frühzeitig einbezogen werden.
Bei jeder Anwendung ist zu klären, welche Rolle das Unternehmen übernimmt:
- Wer ein fremdes System beruflich nutzt, ist meist Betreiber.
- Wer ein System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen anbietet, kann Anbieter sein.
AI Act: Was kleine Unternehmen jetzt tun sollten
- Chatbots und Sprachassistenten kenntlich machen: NutzerInnen müssen spätestens beim ersten Kontakt erkennen, dass sie mit KI kommunizieren, sofern dies nicht offensichtlich ist. Praktische Umsetzung: Hinweis im Chatfenster oder Ansage zu Gesprächsbeginn.
- Technische Kennzeichnung sicherstellen: Anbieter generativer KI-Systeme müssen künstlich erzeugte Inhalte grundsätzlich maschinenlesbar markieren und erkennbar machen, etwa über Metadaten. Diese Anbieterpflicht ist von sichtbaren Hinweisen für NutzerInnen zu unterscheiden.
- Deepfakes offenlegen: Betreiber müssen täuschend echt erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- und Videoinhalte kennzeichnen, etwa durch sichtbare Labels oder hörbare Hinweise. Bei künstlerischen, satirischen und fiktionalen Deepfakes darf die Kennzeichnung den Werkgenuss schonen.
- KI-Texte vor Veröffentlichung prüfen: Bei Texten zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse besteht eine Offenlegungspflicht. Sie entfällt bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle, wenn eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Reine Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen lösen keine pauschale Kennzeichnungspflicht aus.
- Dokumentation vorbereiten: Anbieter von Hochrisikosystemen müssen technische Unterlagen erstellen. Kleine Unternehmen sollten dafür vorgesehene vereinfachte Formulare und Erleichterungen prüfen. Gebühren für Konformitätsbewertungen müssen die Unternehmensgröße berücksichtigen.
- Neue Systeme kontrolliert testen: Für eigene KI-Entwicklungen den vorrangigen, grundsätzlich kostenlosen Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu regulatorischen Reallaboren prüfen. Die Haftung für Schäden bleibt bestehen.
- Beratung nutzen und Vorgaben verfolgen: Aktuelle Leitlinien, den freiwilligen Verhaltenskodex der Europäischen Kommission und spezielle Schulungsangebote heranziehen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur eine zentrale Anlaufstelle; für regulierte Branchen können Fachbehörden zuständig sein.
- Bußgeldrisiko berücksichtigen: Verstöße gegen Transparenzpflichten können bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten - grundsätzlich zählt der höhere Betrag. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Höchstbeträge.
Bei der Transparenz sind zwei Ebenen zu unterscheiden.
- Anbieter generativer Systeme müssen synthetische Inhalte grundsätzlich maschinenlesbar kennzeichnen und deren Erkennung ermöglichen. Betreiber müssen insbesondere Deepfakes offenlegen.
- Für interaktive Systeme müssen Anbieter sicherstellen, dass Menschen über den KI-Kontakt informiert werden, sofern dieser nicht offensichtlich ist.
Freigaben müssen Änderungen überstehen
KI-Texte müssen offengelegt werden, wenn sie zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Eine Ausnahme besteht bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle, wenn eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Künstlerische und fiktionale Deepfakes bleiben kennzeichnungspflichtig, dürfen aber den Werkgenuss wahrende Hinweise erhalten. Ein pauschaler Hinweis im Seitenfuß ist deshalb keine universelle Lösung.Die Prüfung endet nicht mit der ersten Freigabe: Neue Konnektoren, Datenzugriffe oder autonom handelnde Agenten können eine erneute Prüfung auslösen. Begrenzte Testfreigaben in geschützten Umgebungen ermöglichen die Erprobung neuer Werkzeuge, während die umfassende Bewertung läuft. Orientierung bieten die Leitlinien und der freiwillige Verhaltenskodex der Europäischen Kommission sowie der Service Desk der Bundesnetzagentur . Diese Hilfen ersetzen keine Prüfung des eigenen Falls.
