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Bußgelder wegen Berufung auf Safe-Harbor-Abkommen

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04.04.2016 Mindestens drei deutsche Unternehmen müssen demnächst wohl Bußgelder zahlen, weil sie gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen und personenbezogene Daten in die USA übermitteln. Und es könnten noch etliche mehr werden.

 (Bild: freepik.com)
Bild: freepik.com
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar droht mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro  . Die Unternehmen hätten sich auf das Safe-Harbor-Abkommen berufen, das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof für unzureichend erklärt wurde.

Die Namen der drei Unternehmen und der weiteren, bei denen die Sachlage noch geprüft wird, sind noch nicht bekannt. Klar ist aber: Es sind große, international tätige Unternehmen, die sicher rechtlich umfassend informiert sind, wie Medien berichten.

Der Datenschutzbeauftragte wird die Unternehmen nun in einem Anhörungsverfahren befragen und meint, dass diese die Lage wohl nicht ernst zu nehmen scheinen oder die Bußgelder in Kauf nehmen.

Wer mit seinen US-Partnern nach dem EuGH-Urteil neue Vereinbarungen auf der Basis von Standardvertragsklauseln und verbindlichen unternehmensinternen Vorschriften getroffen hat, der ist wohl nicht betroffen. Die europäischen Datenschutzbeauftragten hatten sich nach dem Urteil darauf geeinigt, dieses Vorgehen zu akzeptieren, bis eine neue Regelung zwischen EU und USA gefunden ist.

Diese scheint zwar bald zu kommen, ist aber wohl auch nicht ohne Probleme. Den Bereich Datenschutz sollte man also in den nächsten Wochen unbedingt im Auge behalten.
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