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Die Mehrheit der Unternehmen freut sich über Abschaffung von 'Safe Harbor'

12.11.2015 Die Mehrheit der deutschen Unternehmen ist zufrieden mit dem EuGH-Urteil, das das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Sie wünschen sich statt dessen eine allgemeine Datenschutzgrundverordnung.

 (Bild: Nell Espina/Flickr)
Bild: Nell Espina/Flickr
Bild: Nell Espina/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
Der Europäische Gerichtshof hat das Safe-Harbour-Abkommen in einem Grundsatzurteil als ungültig erklärt. Das Safe Harbor Abkommen war die wesentliche rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Daten aus der EU in die USA. Trotzdem bewerten laut einer aktuellen Befragung des Marketing-Engineering-Anbieters Artegic AG zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser 71,1 Prozent der deutschen Unternehmen das Urteil als positiv oder sehr positiv.

Nur 32,1 Prozent wünschen sich ein neues Safe-Harbor-Abkommen. 60 Prozent sähen das Thema Datenverarbeitung lieber generell durch eine zentrale Datenschutzgrundverordnung geregelt, an die sich auch Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen verbindlich halten müssten. Eine solche Verordnung wird nun auf EU-Ebene ebenfalls verhandelt.

Die Mehrheit fühlt sich nicht betroffen

Vom aktuellen Urteil fühlen sich nur 31,2 Prozent der Befragten betroffen, obwohl fast die Hälfte (43,1 Prozent) mit Dienstleistern aus den USA arbeitet. Knapp über die Hälfte (52,3 Prozent) der Befragten denkt, dass das Urteil zu einer wesentlichen Verbesserung des Datenschutzes für EU-Bürger führt. Ein Viertel (25,7 Prozent) sieht die Datenschutzlage dadurch eher verschlechtert.

Durch das EuGH-Urteil ist es für Unternehmen aus Europa nun nicht mehr gestattet, auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommen Daten in den USA zu speichern oder zu verarbeiten (lesen Sie mehr in der iBusiness-Analyse Was jetzt zu tun ist: Die Internetbranche im Unsafe-Harbor Relation Browser ). Wie es weitergehen wird, ist zur Zeit noch offen. Die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova ‘Vera Jourova’ in Expertenprofilen nachschlagen befindet sich aktuell zu Verhandlungen in den USA. Als Zwischenlösung für Datentransfers in die USA hat die Europäische Kommission Anfang November auf die "Standard Contractual Clauses" und "Binding Corporate Rules" verwiesen.
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