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Freier Datenverkehr: Nutzer können Speicherort ihrer Daten in der EU selbst bestimmen

12.11.2018 Die EU-Staaten haben am Freitag in Brüssel einer neuen Verordnung zugestimmt; danach können Unternehmen frei von nationalen Regeln bestimmen, wo sie nicht-personenbezogene Daten speichern und verarbeiten.

 (Bild: EDAG)
Bild: EDAG
Die neuen Vorschriften sollen die Datenwirtschaft und die Entwicklung neuer Technologien - wie beispielsweise grenzüberschreitende autonome Systeme und künstliche Intelligenz - stimulieren. Am 19. Juni 2018 wurde eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament   geschlossen.

"Durch die Reform werden von den Mitgliedstaaten auferlegte Beschränkungen für die Datenlokalisierung bezüglich des geografischen Standorts für die Speicherung und Verarbeitung nicht personengebundener Daten verboten, sofern diese Beschränkungen nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit gerechtfertigt sind. Die Behörden der Mitgliedstaaten werden weiterhin Zugang zu Daten haben, selbst wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat lokalisiert sind. Unter Umständen müssen Daten beispielsweise für Regulierungs- und Aufsichtszwecke zugänglich sein", sagte Margarete Schramböck , österreichische Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Präsidentin des Rates.

Mit der Verordnung werde auch die Entwicklung von Verhaltensregeln gefördert, um es den Nutzern von Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, den Anbieter zu wechseln oder ihre Daten zurück in ihre eigenen IT-Systeme zu übertragen. Mit der Abstimmung im Rat wurde das Gesetzgebungsverfahren in erster Lesung abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat bereits am 4. Oktober 2018 abgestimmt. Die Verordnung soll von beiden Organen während der Plenartagung des Parlaments Mitte November unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie wird sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.
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