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Wie ein Angeklagter Facebook in Deutschland einen Präzedenzfall erspart

24.02.2012 Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Komplizen eines Wohnungseinbrechers wird offenbar doch nicht zum deutschen Social-Media-Präzedenzfall.

Das berichtet die Zeit zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . In dem Verfahren vor dem Reutlinger Amtsgericht zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hatte der Richter angeordnet, den Account des Beschuldigten bei Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zu beschlagnahmen.

Der Angeklagte soll via Facebook-Nachricht einem Bekannten einen Tipp für einen Wohnungseinbruch gegeben haben. Nachdem sich Facebook zunächst einer Datenherausgabe verweigert hatte, will der Angeklagte nun freiwillig die Daten herausgeben. Damit dürfte das Rechtshilfeersuchen zur Beschlagnahmung überflüssig werden, das der deutsche Richter in Irland gestellt hatte. Dort sitzt die für Datenfragen zuständige Europazentrale des sozialen Netzwerkes.

In den USA ist das Beschlagnahmen von Social-Media-Accounts zwar nichts Neues mehr, in Deutschland jedoch noch ein Novum.
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