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Fanpage- und Like-Button-Verbot: Wieso das Internet trotzdem überleben wird

23.08.2011 Die Aufforderung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in Schleswig-Holstein Fanpages bei Facebook zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und "Gefällt-mir"-Buttons zu entfernen, hat für Verwirrung bei Firmen und Marken gesorgt. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke ‘Christian Solmecke’ in Expertenprofilen nachschlagen von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser rät zur Gelassenheit und hat einige Tipps für Webmaster und Unternehmen:

  • Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit so aus, dass
    • der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird.
    • Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen.
    • Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst.
    • Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht.
  • Ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung ist hier zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zu finden.

Christian Bennefeld‘Christian Bennefeld’ in Expertenprofilen nachschlagen vom Webcontrolling-Unternehmen etracker zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen bezeichnet die Sorge vieler Betroffener als seiner "Ansicht nach völlig unbegründet". Bennefeld verweist auf die Bußgelddrohungen der Datenschutzbehörden rund um die Verwendung von Google Analytics zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser : "Passiert ist bisher nichts - kein Anwender wurde je zur Rechenschaft gezogen. Kein Betrieb untersagt. Die Datenschützer lassen Google beliebig gewähren und sehen den Datenschutzverstößen im Internet seit Jahren tatenlos zu." Landesdatenschutzbehörden hätten, anders als die Polizei, einen großen Ermessensspielraum, ob sie verfolgen möchten: "In puncto Facebook können wir daher davon ausgehen, dass auch der neuste Paukenschlag der Datenschützer ungehört verhallt und alle genauso weiter machen wie bisher."

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