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Justiz vs. Facebook: Social Network empfiehlt sich als Kommunikationstool für Kriminelle

30.03.2012 Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Komplizen eines Einbrechers hätte ein Social-Media-Musterprozess werden können: Ein Reutlinger Amtsrichter hatte die Beschlagnahmung des Angeklagten-Accounts bei Facebook   veranlasst, um an potentiell verräterische Korrespondenz zu kommen. Doch Facebook ließ die deutsche Justiz kalt lächelnd abblitzen, berichtet Spiegel Online  .

Das richterliche Schreiben zur Herausgabe der Daten ging zunächst zur Deutschlandzentrale (Datenherausgabe verweigert mit Verweis auf Europa-Zentrale). Ins Englische übersetzt ging ein weiteres Schreiben zur Zentrale nach Irland (Herausgabe verweigert mit Verweis auf die Server in den USA). Sogar der kooperative Angeklagte bekam seine Daten auf eigene Anfrage nicht ausgehändigt.

Richter Sierk Hamannhabe nun aufgegeben, berichtet der Spiegel - und empfiehlt der Politik, die Sache weiterzuverfolgen: Facebook empfehle sich damit als Kommunikationskanal für Kriminelle, deutlich sicherer als etwa eine SMS.
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