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Urteil: Und Foren-Betreiber haften doch generell für Beiträge
07.05.2007 Erst vor kurzem hatte der BGH Betreiber von Foren von einer generellen Haftung für die Beiträge ihrer Nutzer freigesprochen. Doch von dieser Rechtssprechung wollen Hamburger Richter, traditionell immer wieder für Skandalurteile im Online-Business gut, jetzt nichts wissen.
Eine Ausnahme besteht laut den Hamburger Richtern nur dann, "wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht". Was konkret bedeutet: Der Betreiber der Internetseite muss sich von dem betreffenden Beitrag ausdrücklich distanzieren. Eine pauschale Distanzierung in den AGB reicht laut den Richtern dagegen nicht.
Um sich allerdings von jedem Beitrag individuell zu distanzieren, müssten Foren-Betreiber alle Postings vor einer Veröffentlichung lesen und freigeben. Gerade bei größeren Foren ist das aber ein Ding der Unmöglichkeit. In der Blogosphäre ist daher bereits von einem Skandalurteil die Rede, wonach "alle Foren und Weblogs ihren Laden dichtmachen sollten". Kein Wunder, denn das aktuelle Urteil könnte wieder eine Menge Abmahner auf den Plan rufen.
Im konkreten Fall hatte Martin Geuss , Betreiber des Supernature Forums , vor Gericht verloren. Geuss hatte in seinem Forum über Drückerkolonnen berichtet und daraufhin eine Abmahnung erhalten (iBusiness berichtete). Daraufhin war Geuss mit einer negativen Feststellungsklage vor Gericht gezogen, um ein Grundsatzurteil anzustreben, das Forenbetreibern mehr Rechtssicherheit garantiert.
Kurios: Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 101/06) haben Betreiber von Webforen erst dann eine Verantwortung für dort veröffentlichte ehrverletzende Inhalte, sobald sie auch Kenntnis davon haben (iBusiness berichtete). Damit müssten Community-Betreiber nutzergenerierte Inhalte eigentlich nicht vorab auf etwaige Rechtsverletzungen kontrollieren. Das Landgericht Hamburg widerspricht aber dem BGH. Laut Rechtsanwalt Arne Trautmann ist damit das letzte Wort noch nicht gesprochen. Er empfiehlt Geuss, in Berufung zu gehen.
