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Urteil: Logfiles kein tauglicher Beweis für Trafficvolumen

von nc

16.05.2003 (iBusiness) Den deutschen Internetprovidern drohen schwierige Zeiten, wenn ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf Schule macht. Die Richter entschieden, dass Logfiles als Beweis für den Datenverkehr nicht ausreichen, wenn Provider ein bestimmtes Trafficvolumen in Rechnung stellen.

In dem Düsseldorfer Prozess (AZ 18 U 192/02) ging es um einen Providervertrag. Der Vertrag sah eine monatliche Pauschale für zwei Gigabyte Traffic vor. Bei erhöhtem Datenverkehr sollten zusätzliche Gebühren anfallen. Als der Provider dem Kunden für 'Extra-Traffic' eine Rechnung über stolze 14.144,69 Euro übersandte, verweigerte der Kunde die Zahlung und bestritt die Richtigkeit der Abrechnung.

In dem Prozess verwies der Internetprovider auf die automatisch produzierten Logfiles, aus denen sich das in Rechnung gestellte Datenvolumen ergab. Die Düsseldorfer Richter waren jedoch von der Zuverlässigkeit der Logfiles nicht überzeugt: "Es steht nicht fest, dass die Logfiles den Datenverkehr fehlerfrei aufzeichnen." Man müsse berücksichtigen, dass es sich beim Internet "um ein relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung" handele.

So haben sich nach Ansicht der Richter in Düsseldorf noch "keine bewährten technischen Standards für die Erfassung, Messung und Aufzeichnung des Datenverkehrs" herausgebildet. Die Logfiles begründeten daher keinen Anscheinsbeweis für die Trafficmenge. Der Provider müsse die Logfiles nicht nur vorlegen, sondern auch deren Richtigkeit beweisen.

"Die praxisfernen Anforderungen, die das Gericht setzt, sind ein herber Schlag für die Providerbranche. Wenn sich die Auffassung der Düsseldorfer Richter durchsetzt, werden Provider auf vielen Rechnungen sitzen bleiben, da die Richtigkeit der Logfiles schwer zu beweisen ist", klagt Niko Härting, ein auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt.

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