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Digitale Signatur bei E-Government droht am Gesetz zu scheitern

von nc

20.06.2003 (iBusiness) Deutschland gehört in Sachen E-Government weltweit gerade einmal zum Mittelmaß (iBusiness berichtete). Und dies wird sich voraussichtlich auch nicht ändern. Denn aufgrund rechtlicher Probleme kann die digitale Signatur weiterhin nicht verwendet werden. Der Grund:

Bisher haben Probleme mit der Sicherheit die Durchsetzung der digitalen Signatur behindert. Nun gibt es aber auch rechtliche Probleme. Denn laut § 7 der Signaturverordnung (SigV)   sind die Zertifikate maximal fünf Jahre gültig. "Danach erlischt die Rechtskraft der Unterschrift - digitaler Zaubertinte gleich", erklärt die Unternehmensberatung Mummert Consulting   in ihrer aktuellen Studie 'Elektronische Signaturen im E-Government'.

Diese zeitliche Einschränkung hat zur Folge, dass Dokumente mit langer Aufbewahrungsfrist nach fünf Jahren juristisch gesehen keine Unterschrift mehr tragen. Dies mache die Abwicklung von Amtsgeschäften, zum Beispiel Steuerangelegenheiten oder Grundbucheinträge, problematisch. Mummert Consulting schätzt, dass sich die Durchsetzung von E-Government damit um weitere drei Jahre verzögern wird, sofern keine bundesweit einheitliche Regelung gefunden wird.

Und das, obwohl die Bürger für E-Government bereit wären: Laut der Unternehmensberatung wollen 88 Prozent der Internetnutzer online ihre Amtsgeschäfte erledigen. Ganz oben auf der Wunschliste stehen demnach die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, Bauanträge, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Lohnsteuererklärungen.

Die befristete Gültigkeit stellt vor allem die Kommunen vor neue Probleme. Die ohnehin knappen finanziellen Ressourcen der Städte und Gemeinden werden strapaziert, während diese nach der Lösung des Problems suchen.

Bisher gibt es laut Mummert Consulting keine vernünftigen Ansätze zur Lösung. Fraglich ist dabei vor allem, was den Bürgern zugemutet werden kann. So steht die Frage im Raum, ob Unterlagen wie etwa digitale Steuererklärungen nach einigen Jahren erneut zertifiziert werden sollen.

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